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Patientenverfügung Vorlage: wo sie steht und wie Sie sie ausfüllen

Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: 19. September 2026 · 5 Min Lesezeit

Themen:Mein eigener Plan

Die amtlichen Textbausteine für die Patientenverfügung stellt das Bundesministerium der Justiz kostenlos bereit, und sie sind eine gute Grundlage. Das Finden dauert zwei Minuten. Die Arbeit ist das Ausfüllen: Eine Verfügung trägt so weit, wie sie für eine konkrete Situation eine konkrete Maßnahme benennt. Genau da entscheidet sich, ob sie im Krankenhaus etwas bewirkt.

Inhalt

  1. 1. Wo die amtliche Vorlage steht
  2. 2. Warum die ausgefüllte Vorlage oft nicht bindet
  3. 3. Was Sie bereithalten sollten, bevor Sie anfangen
  4. 4. Ausfüllen oder führen lassen
  5. 5. Nach dem Unterschreiben

Wo die amtliche Vorlage steht

Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht eine Broschüre zur Patientenverfügung mit Textbausteinen zum Ankreuzen und Ergänzen. Sie kostet nichts und ist in jeder Suchmaschine zu finden.

Die Bausteine sind erprobte Formulierungen für die Situationen und Maßnahmen, um die es medizinisch geht – Vorschläge, aus denen Sie auswählen. Welche davon für Sie gelten, entscheiden Sie, und diese Entscheidung ist der eigentliche Inhalt des Dokuments. Die Unterschrift erfüllt die Form; was darüber steht, entscheidet die Wirkung.

Verfassen können Sie eine Patientenverfügung, solange Sie volljährig und einwilligungsfähig sind (§ 1827 Abs. 1 BGB).

Warum die ausgefüllte Vorlage oft nicht bindet

Der Bundesgerichtshof hat 2016 (XII ZB 61/16) und 2017 (XII ZB 604/15) entschieden: pauschale Formulierungen binden nicht. Ein angekreuztes „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ ist genau so eine.

Konkret wird eine Verfügung durch zwei Angaben, und am belastbarsten ist sie, wenn beide dastehen:

1. In welcher Situation – zum Beispiel im unmittelbaren Sterbeprozess, im Endstadium einer unheilbaren Krankheit, nach schwerer Hirnschädigung ohne Aussicht auf Wiedererlangen der Einsichtsfähigkeit. 2. Welche Maßnahme – etwa künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, künstliche Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, Antibiotika, Bluttransfusion oder Dialyse. Dazu gehört auch, was Sie ausdrücklich wünschen: schmerz- und symptomlindernde Behandlung steht in den meisten Verfügungen als Wunsch, nicht als Ablehnung.

Das ist der Grund, warum eine leere Vorlage die Arbeit nicht abnimmt: Sie stellt die Fragen, beantwortet sie aber nicht. Wer die Bausteine überfliegt und pauschal ankreuzt, hat ein unterschriebenes Blatt – und im Zweifel keine Verfügung, auf die sich jemand stützen kann. Unwirksam ist sie damit nicht: Sie zählt weiter als Behandlungswunsch, aus dem das Behandlungsteam den mutmaßlichen Willen ableitet (§ 1827 Abs. 2 BGB). Bindend ist etwas anderes.

Diese Liste ist lang. Tadoro macht aus Ihrer Familienvorsorge einen Plan: markiert Lücken und zeigt, wer welche Rolle hat.

Was Sie bereithalten sollten, bevor Sie anfangen

Rechnen Sie mit einer Stunde, nicht mit zehn Minuten. Hilfreich ist:

- Ihre Diagnosen und Dauermedikation, soweit vorhanden. Sie müssen nichts davon in die Verfügung schreiben; es hilft beim Durchdenken der Situationen. - Der Name der Person, die Sie vertreten soll. Die Patientenverfügung sagt, was gelten soll; die Vorsorgevollmacht sagt, wer für Sie spricht. Zusammen sind sie stärker als einzeln. - Eine Vorstellung davon, wo das Dokument später liegt. Ein Blatt im Ordner im Keller hilft im Rettungswagen niemandem. - Zeit für ein Gespräch. Mit der vertretenden Person, und wenn möglich in der Hausarztpraxis. Die ärztliche Einschätzung ist keine Formvorschrift, aber sie macht die Situationsbeschreibungen belastbarer.

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Ausfüllen oder führen lassen

Beide Wege verlangen dieselben Entscheidungen von Ihnen.

Die amtlichen Bausteine ausfüllen. Kostet nichts, verlangt aber, dass Sie sich die passenden Kombinationen selbst zusammenstellen und die Lücken erkennen, die Sie gelassen haben.

In Tadoro erstellen. Tadoro stellt dieselben Entscheidungen als Fragen und erzeugt daraus Ihr Dokument. Die Patientenverfügung erstellen Sie in Tadoro kostenlos und laden sie als PDF herunter.

Tadoro ersetzt die amtliche Vorlage nicht und prüft Ihre Angaben nicht rechtlich. Was es abnimmt, ist die Vollständigkeit: Sie entscheiden jede Maßnahme einzeln, und keine bleibt offen.

Nach dem Unterschreiben

Die Verfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 Abs. 1 BGB). Getippt und ausgedruckt ist zulässig; nur die Unterschrift muss von Hand sein. Zeugen und Notar sind nicht erforderlich.

Danach zählt nur noch, ob sie im Ernstfall gefunden wird:

- Eine Kopie bei der vertretenden Person, nicht nur bei Ihnen. - Ein Hinweis im Portemonnaie, wo das Original liegt. - Eine Kopie in der Hausarztpraxis. - Ein Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister, wenn Sie ohnehin eine Vorsorgevollmacht registrieren lassen. Gespeichert wird nicht der Text, sondern der Hinweis, dass es die Verfügung gibt und wo sie liegt.

Lesen Sie die Verfügung nach ein paar Jahren noch einmal. Eine Verfügung, die eine längst überholte Lebenssituation beschreibt, erschwert die Auslegung.

Die Patientenverfügung erstellen Sie in Tadoro kostenlos – Frage für Frage, statt Baustein für Baustein.

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Quellen & Weiterführend

Dieser Artikel stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen und offizielle Quellen:

  • BGB §1827 (vorm. §1901a) – Patientenverfügung
  • BMJ-Broschüre „Patientenverfügung – Vorsorge für Ihre Selbstbestimmung“
  • Bundesärztekammer – Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen
  • Bayerisches Staatsministerium der Justiz – Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.

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