Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: · 5 Min Lesezeit
"Ich habe doch alles notariell machen lassen." Dieser Satz hat eine beruhigende Wirkung – zu Recht, denn eine notarielle Beurkundung ist rechtlich solide. Doch was viele Familien nicht wissen: Das Betreuungsgericht im Ernstfall weiß nicht, dass Ihre Vollmacht existiert. Es sucht sie im Zentralen Vorsorgeregister. Ist sie dort nicht eingetragen, wird sie ignoriert – und ein fremder Betreuer bestellt. Der Preis für die Sichtbarkeit: 20,50 Euro.
Auf einen Blick
Eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht hat drei unbestrittene Vorteile: sie ist rechtlich fast nicht anfechtbar, Banken akzeptieren sie häufiger als privatschriftliche Versionen, und sie liegt beim Notar zur Aufbewahrung.
Was sie aber nicht automatisch hat: Sichtbarkeit gegenüber dem Betreuungsgericht.
Das Betreuungsgericht, das im Falle einer plötzlichen Handlungsunfähigkeit über die Bestellung eines rechtlichen Betreuers entscheidet, hat keinen Zugriff auf die Archive einzelner Notare. Es hat auch keine Möglichkeit, alle Familien Deutschlands anzurufen, um zu fragen, ob eine Vollmacht existiert.
Es sucht nur an einer Stelle: im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR), geführt von der Bundesnotarkammer.
Das ZVR ist ein zentrales elektronisches Register mit bundesweit ca. 6 Millionen Einträgen. Jedes Betreuungsgericht in Deutschland prüft dort automatisch, bevor es einen Betreuer bestellt, ob eine Vorsorgevollmacht registriert ist.
Wichtig zu verstehen:
- Das ZVR speichert nicht die Vollmacht selbst. Es speichert nur die Info: "Für Person X existiert eine Vollmacht, zugunsten von Person Y, beurkundet bei Notar Z am Datum D." - Der Inhalt bleibt vertraulich – beim Notar oder in Ihrem Safe. Erst wenn das Gericht die Eintragung findet, fordert es die Vollmacht bei der genannten bevollmächtigten Person an. - Die Eintragung kann jederzeit geändert oder gelöscht werden – sie ist kein Pfandrecht, sondern ein Verweis.
Diese Liste ist lang. Tadoro hält Ihren Familienschutz automatisch nach: markiert Lücken, erinnert an Fristen, zeigt Verantwortlichkeiten.
Kosten (Stand 2026): 20,50 € online mit Lastschrift, einmalig – inklusive einer benannten Vertrauensperson. Jede weitere Vertrauensperson: 3,50 €. Bei Überweisung statt Lastschrift kommen 2,50 € obendrauf. Lebenslang eingetragen, keine Folgegebühren.
Dauer: Online-Antrag dauert 10–15 Minuten. Eintragung wird innerhalb weniger Tage aktiv.
Ablauf: 1. Registrieren bei vorsorgeregister.de (Bundesnotarkammer) 2. Angaben zum Vollmachtgeber + Bevollmächtigten eingeben (Name, Geburtsdatum, Adresse) 3. Informationen zum Dokument (Datum, Notar oder Privatschrift) 4. Kurze Angabe zu den Regelungsbereichen (Gesundheit, Vermögen, etc.) 5. Zahlung, Bestätigung per E-Mail
Der Notar kann die Eintragung ebenfalls vornehmen – wenn Sie ihn darum bitten. Standardmäßig tun viele Notare das nicht automatisch.
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Wenn Sie bereits eine Vorsorgevollmacht haben – egal ob notariell oder privatschriftlich – prüfen Sie drei Dinge:
1. Ist sie im ZVR eingetragen? Sie können das selbst nachprüfen unter vorsorgeregister.de → "Meine Eintragung". Falls nicht: 20,50 € und 15 Minuten Ihrer Zeit. 2. Stimmen die Daten? Wenn sich Adressen, Namen oder die bevollmächtigte Person geändert haben, aktualisieren Sie die Eintragung. 3. Weiß die bevollmächtigte Person davon? Ohne ihr Wissen nützt die Eintragung nichts.
Wichtige Ergänzung: Auch Betreuungsverfügungen können im ZVR eingetragen werden. Eine Betreuungsverfügung ist kein Ersatz für eine Vollmacht, aber sie dokumentiert Ihren Wunsch, falls doch eine gerichtliche Betreuung bestellt werden muss – z. B. "Wenn ein Betreuer bestellt werden muss, dann meine Tochter X, nicht ein Berufsbetreuer."
Tadoro prüft im Bereich "Rechtliches" nicht nur, ob eine Vorsorgevollmacht existiert, sondern auch, ob sie registriert ist. Die Abfrage "Im ZVR eingetragen?" ist ein eigenes Check-Item im Plan – weil die Vollmacht ohne diese Eintragung im Ernstfall oft unsichtbar bleibt.
Tadoro speichert selbst keine Vollmachten oder Registrierungsdaten. Die Plattform zeigt nur: ist der Punkt erledigt oder offen? Das reicht, um im Ernstfall die Wand zwischen "Familie hat keine Ahnung" und "Familie weiß, wo zu prüfen ist" aufzulösen.
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist ein bundesweites Verzeichnis bei der Bundesnotarkammer, in dem Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemeldet werden können. Der Sinn: Wenn ein Betreuungsgericht kurz davor ist, einen gesetzlichen Betreuer zu bestellen, ist es per Gesetz verpflichtet (§ 1816 BGB i. V. m. § 78a BNotO), vorher im ZVR zu prüfen, ob bereits eine Vollmacht existiert. Ohne Eintrag kann das Gericht die Vollmacht nicht finden – das Ergebnis: Betreuer wird bestellt, obwohl Angehörige längst bevollmächtigt sind. Der gesamte Sinn der Vorsorge geht damit verloren.
Daten des Vollmachtgebers
Name, Geburtsdatum, Adresse. Müssen exakt mit dem Ausweis übereinstimmen – das Gericht findet den Eintrag über diese Daten. Tipp- und Umlautfehler haben schon Eintragungen unsichtbar gemacht.
Daten des Bevollmächtigten
Optional, aber dringend empfohlen – mit Angabe kann das Gericht den Bevollmächtigten direkt anschreiben, statt dass Angehörige selbst aktiv werden müssen. Mehrere Bevollmächtigte sind erfassbar.
Umfang der Vollmacht
Ankreuzfeld: Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Fernmeldeverkehr. Der Inhalt der Vollmacht wird NICHT übermittelt – nur dass sie existiert und welche Bereiche sie abdeckt.
Aufbewahrungsort
Wo liegt das Original – zu Hause, beim Notar, bei einer Vertrauensperson, im Bankschließfach. Das Gericht erfährt nur den Ort, um das Original anfordern zu können; der Aufbewahrungsort selbst muss also für die Familie oder den Bevollmächtigten auffindbar sein.
Aktualisierung bei Änderungen
Bei Umzug, neuer Adresse des Bevollmächtigten oder Änderung der Vollmacht muss der Eintrag aktualisiert werden. Änderungen online kostenlos. Ein veralteter Eintrag kann das Gericht fehlleiten.
Die Registrierung ist freiwillig, aber dringend empfohlen. § 1816 BGB und § 78a BNotO regeln die Abfragepflicht des Betreuungsgerichts. Wichtig: Die Eintragung ins ZVR macht eine Vollmacht NICHT rechtswirksam – die Vollmacht muss inhaltlich korrekt und formgerecht verfasst sein, bevor sie etwas wert ist. Das Register speichert nur Metadaten, keine Dokumente. Die Eintragung ersetzt auch nicht das Vorhandensein des Originals – im Ernstfall muss die Vollmacht physisch präsentiert werden.
Online unter www.vorsorgeregister.de – die offizielle Seite der Bundesnotarkammer. Kosten (Stand 2026): 20,50 € einmalig bei Online-Registrierung mit Lastschrift, inklusive einer benannten Vertrauensperson; jede weitere Vertrauensperson kostet 3,50 €. Bei Überweisung statt Lastschrift kommen 2,50 € hinzu, bei Papier-Antrag entsprechend mehr. Registrierung dauert ca. 10 Minuten online; Unterlagen: Ausweis, Vollmachtsdokument zur Referenz, SEPA-Lastschriftmandat. Wenn die Vollmacht notariell beurkundet wurde, kann der Notar die Eintragung übernehmen – danach fragen, viele Notare tun das nicht automatisch.
Zum offiziellen FormularNicht registriert – das häufigste Versäumnis. Vollmacht liegt zu Hause, Familie weiß nichts davon, Gericht bestellt trotzdem einen Betreuer. Der gesamte Sinn der Vollmacht geht verloren.
Registriert, aber Original unauffindbar – das Register kennt nur den angegebenen Aufbewahrungsort. Wenn die Familie nicht weiß, wo 'feuerfester Tresor im Keller' genau ist, greift das Register ins Leere.
Nach Umzug nicht aktualisiert – das Gericht sucht unter der alten Adresse. Änderung im Register kostet nichts und dauert fünf Minuten.
Nur für eine Person eingetragen – Ehepartner sind meist gegenseitig bevollmächtigt, aber nur einer hat sich registriert. Beide Eintragungen getrennt durchführen.
Bevollmächtigter nicht miteingetragen – wenn der Bevollmächtigte im Register steht, kann ihn das Gericht direkt anschreiben. Ohne müssen die Angehörigen selbst aktiv werden, sobald sie vom Verfahren erfahren, was in der Praxis Wochen kosten kann.
Familienschutz, den das Gericht findet: Tadoro prüft, ob Ihre Vorsorgevollmacht vorhanden UND im ZVR registriert ist – denn 20,50 Euro können den Unterschied machen. 14 Tage kostenlos testen.
Dieser Artikel stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen und offizielle Quellen:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.