Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: · 5 Min Lesezeit
„Soll ich das zum Notar bringen?" – eine der häufigsten Fragen in der Familienvorsorge. Die Antwort hängt vom Dokument, vom Vermögen und davon ab, was im Ernstfall reibungslos funktionieren soll. Manche Dokumente brauchen zwingend notarielle Beurkundung; andere sind handschriftlich genauso wirksam. Dieser Leitfaden ordnet beides klar.
Ein Notar ist ein staatlich bestellter Träger eines öffentlichen Amtes – keine Privatperson, kein Anwalt im klassischen Sinn. Seine Hauptaufgabe ist die notarielle Beurkundung: Er stellt fest, dass eine Erklärung von einer bestimmten Person zu einem bestimmten Zeitpunkt freiwillig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte abgegeben wurde, und verwahrt das Original.
Was Notare typischerweise machen: - Notarielle Testamente beurkunden und verwahren - Erbverträge zwischen mehreren Beteiligten - Grundstückskäufe und -verkäufe (zwingend notariell, § 311b BGB) - Eheverträge (zwingend notariell, § 1410 BGB) - Vorsorgevollmachten mit Grundbuch-Bezug - Gesellschaftsgründungen (GmbH, AG) - Anmeldungen zum Handelsregister, Vereinsregister
Was Notare nicht machen: - Allgemeine Rechtsberatung in Streitfällen – das ist Aufgabe von Rechtsanwälten - Vertretung vor Gericht (außer Erbscheinsverfahren in einigen Bundesländern) - Steuerberatung – das gehört zum Steuerberater
Wichtige Unterscheidung: Notar ≠ Anwalt. Beide können erbrechtlich tätig werden, aber mit unterschiedlichen Befugnissen.
Bei diesen Vorgängen geht es ohne Notar nicht – eine handschriftliche oder formlose Erklärung wäre rechtlich unwirksam:
Grundstücksgeschäfte (§ 311b BGB): Jeder Kauf, Verkauf oder die Übertragung von Immobilien und Erbbaurechten muss notariell beurkundet werden. Das Grundbuchamt akzeptiert sonst keine Eintragung.
Erbverträge (§ 2276 BGB): Anders als ein Testament, das du allein und handschriftlich verfassen kannst, ist der Erbvertrag eine bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen. Form: zwingend notariell. Änderungen brauchen die Zustimmung aller Beteiligten – das ist auch der Sinn dahinter.
Eheverträge (§ 1410 BGB): Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Ausschluss des Versorgungsausgleichs – wenn du vom gesetzlichen Güterstand abweichen willst, geht das nur notariell. Auch wenn ihr nach 30 Ehejahren Gütertrennung vereinbaren wollt: zum Notar.
Schenkungsversprechen (§ 518 BGB): Wenn du jemandem ein Geschenk versprichst, ohne es sofort zu übergeben, ist das Versprechen nur mit notarieller Beurkundung einklagbar. (Bereits ausgeführte Schenkungen bleiben unabhängig davon wirksam.)
Gesellschaftsgründung (GmbH, AG): Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet sein, sonst ist die Gesellschaft nicht entstanden.
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In diesen Fällen geht es auch ohne Notar – aber mit Notar gibt es klare Vorteile:
Testament: Ein eigenhändiges Testament (komplett handschriftlich, datiert, unterschrieben) ist rechtlich vollwertig. Aber: Der Notar verwahrt das Original beim Amtsgericht und meldet es dem Zentralen Testamentsregister (ZTR) – das Nachlassgericht findet es im Erbfall automatisch. Ein zu Hause aufbewahrtes eigenhändiges Testament kann verloren gehen, vergessen oder absichtlich unterdrückt werden – dann gilt die gesetzliche Erbfolge.
Empfehlung notariell, wenn: Du Immobilien hast, ein Unternehmen, mehrere Erben mit unterschiedlichen Anteilen, Pflichtteilsthemen, oder einen geistigen Zustand, der später angezweifelt werden könnte (Nachweis der Geschäftsfähigkeit durch den Notar).
Vorsorgevollmacht: Eine handschriftliche Vorsorgevollmacht ist gültig – das BGB sieht keine Formvorschrift vor. Aber: Wenn der Bevollmächtigte später ein Grundstück verkaufen oder belasten soll, fordert das Grundbuchamt eine notariell beurkundete oder zumindest notariell beglaubigte Vollmacht. Hast du also Immobilien und willst, dass dein Bevollmächtigter im Ernstfall handeln kann, geht es ohne Notar nicht.
Tipp: Wenn dein einziger Grund für den Notar das Grundstück ist, reicht oft die deutlich günstigere Beglaubigung der Unterschrift statt einer Vollbeurkundung. Frag explizit nach. Und: für die Vorsorgevollmacht gibt es eine noch günstigere Alternative – siehe nächster Abschnitt.
Der Notar ist nicht die einzige Stelle, die Unterschriften beglaubigen kann. Für viele Vorsorge-Dokumente gibt es deutlich günstigere oder sogar kostenlose Alternativen:
Die Betreuungsbehörde – der wichtigste Tipp: Nach § 6 BtBG (Betreuungsbehörden-Gesetz) beglaubigt jede Betreuungsbehörde auf Antrag öffentlich Unterschriften unter einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Kosten: nur 10 € (in vielen Bundesländern für Personen mit geringem Einkommen sogar kostenlos). Die Betreuungsbehörde ist meist beim Landratsamt oder Bezirksamt angesiedelt. Das Ergebnis ist eine öffentliche Beglaubigung – sie wird von Banken, Krankenhäusern und in vielen Fällen sogar vom Grundbuchamt anerkannt. Für die meisten Familien ist das die richtige Wahl statt eines teuren Notartermins.
Bürgeramt / Standesamt / Stadtverwaltung: Amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Kopien für 5–20 €. Einschränkung: Behörden beglaubigen meist nur für „amtliche Zwecke" – also zur Vorlage bei einer anderen Behörde. Banken und das Grundbuchamt akzeptieren Bürgeramt-Beglaubigungen oft nicht. Für Schweigepflichtentbindung, Patientenverfügung und ähnliche Vorlagen ohne Form-Pflicht ist das aber überflüssig – die brauchen gar keine Beglaubigung.
Konsulate und Botschaften (im Ausland): Nach § 10 Konsulargesetz dürfen deutsche Auslandsvertretungen notarielle Amtshandlungen vornehmen – einschließlich Vorsorgevollmacht. Wichtig für Deutsche, die im Ausland leben.
Was Kirchen NICHT können: Pfarrämter dürfen nur Kopien von Dokumenten beglaubigen, die sie selbst ausgestellt haben (Taufurkunde, Konfirmationsurkunde, Trauungsurkunde). Eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament kann eine Kirche nicht rechtswirksam beglaubigen – diese Befugnis verloren die Kirchen mit dem Personenstandsgesetz von 1875.
Faustregel: Vorsorgevollmacht ohne Grundbuch-Bezug → Betreuungsbehörde, 10 €. Mit Grundbuch-Bezug → Notar (Beglaubigung statt Vollbeurkundung), ca. 20–70 €. Vollbeurkundung beim Notar nur dann, wenn der Notar die Geschäftsfähigkeit später bezeugen können soll.
Bei diesen Dokumenten ist der Notar reine Geldverbrennung – sie sind handschriftlich oder auf Standardformular genauso wirksam:
Patientenverfügung: Form ist frei. Eine handschriftliche oder mit Mustervorlage erstellte und unterschriebene Patientenverfügung ist vollwertig. Empfohlene Quelle: Bundesjustizministerium (kostenloses PDF).
Betreuungsverfügung: Auch formfrei. Ein einfaches Schreiben „Im Falle einer Betreuung wünsche ich [Person] als Betreuer" reicht – Datum, Unterschrift, fertig.
Schweigepflichtentbindung: Formlos, du kannst sie selbst aufsetzen. Wichtig nur: Personen klar benennen.
Sorgerechtsverfügung (für minderjährige Kinder): Eigenhändiges Testament-Format – komplett handschriftlich, mit Datum und Unterschrift. Notarielle Beurkundung möglich, nicht zwingend.
Bankvollmacht: Banken akzeptieren in aller Regel KEINE notarielle Vorsorgevollmacht – sie bestehen auf ihrer eigenen, bankspezifischen Vollmacht. Notarielle Beurkundung wäre für die Bank also wertlose Doppelarbeit. Geh direkt zur Bank und nutze deren Formular.
Eigenhändiges Testament: Wenn deine Erbsituation einfach ist (z. B. „Alles geht an meinen Ehepartner") und du kein Vermögen hast, das später angezweifelt werden könnte, reicht ein eigenhändiges Testament. Hinterlegung beim Amtsgericht ist möglich (~75 € einmalig) und meldet das Testament beim ZTR – das ist deutlich günstiger als notarielle Beurkundung und löst das Auffindbarkeits-Problem.
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Notarkosten sind in Deutschland einheitlich gesetzlich geregelt (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG) – der Notar in Hamburg verlangt für dasselbe Dokument exakt so viel wie der in München. Verhandeln ist nicht möglich. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert (z. B. dem Vermögen, das durch das Dokument berührt wird).
Grobe Richtwerte (Stand 2026): - Notarielle Vorsorgevollmacht: 60–250 € (Geschäftswert oft 50.000 €) - Notarielle Beglaubigung der Unterschrift (Vorsorgevollmacht reicht für Grundbuch): ~20–70 € – deutlich günstiger als Vollbeurkundung - Notarielles Testament: 60–250 € (je nach Vermögen) + 18,50 € ZTR-Registrierungsgebühr - Erbvertrag: ab ~150 €, oft 300–800 € bei mittleren Vermögen - Grundstückskaufvertrag: Prozentsatz vom Kaufpreis – bei 500.000 € etwa 1.000–1.500 € - Ehevertrag: 200–800 €, je nach Vermögensumfang
Tipp: Frag den Notar vorab nach einer Kostenschätzung – er muss sie dir geben. Bring eine Liste deines Vermögens mit, damit der Geschäftswert realistisch eingeschätzt wird.
Wo suchen? Auf der Website der Bundesnotarkammer (notar.de) gibt es eine offizielle Suche nach Postleitzahl. Jeder eingetragene Notar in Deutschland ist dort gelistet.
Welcher Notar? In der Regel ist jeder Notar in der Lage, alle Standardvorgänge der Familienvorsorge zu beurkunden – Testament, Vorsorgevollmacht, Erbvertrag, Grundstücksübertragung. Spezialisierung gibt es vor allem bei komplexen Themen (internationale Erbfälle, Unternehmensnachfolge, Stiftungen).
Empfehlungen: Steuerberater und Erbrechtsanwälte kennen die Notare in ihrer Region und arbeiten regelmäßig mit ihnen zusammen – eine Empfehlung von dort ist oft besser als eine Internet-Suche.
Was du mitbringen solltest: - Personalausweis oder Reisepass - Eine schriftliche Übersicht deiner Wünsche (Wer soll was bekommen? Wer soll bevollmächtigt werden?) - Eine grobe Vermögensaufstellung (Immobilien, Konten, Wertpapiere) – der Notar braucht das für den Geschäftswert - Bei Erbverträgen oder Eheverträgen: alle weiteren Beteiligten gleichzeitig
Termin: Die meisten Notariate vereinbaren einen ersten Beratungstermin (oft kostenlos oder pauschal), in dem das Vorgehen geklärt wird – die eigentliche Beurkundung passiert dann in einem zweiten Termin nach Vorbereitung des Entwurfs.
Tadoro hilft dir, den Überblick zu behalten – was notariell beurkundet ist, was nicht, und wo alles liegt. Familienschutz, der mit dem Leben mitwächst. 14 Tage kostenlos testen.
Dieser Artikel stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen und offizielle Quellen:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.
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