Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: · 5 Min Lesezeit
Der Todestag ist nicht der Tag, an dem die Familie Ruhe findet – es ist der Tag, an dem viele Pflichten zeitkritisch werden. Begräbnis, Miete, Strom, Pflegedienst-Restrechnung, Telekom-Abbuchung, Versicherungsbeiträge. All das läuft weiter. Was meist nicht weiterläuft, ist der Bankzugang: Banken sperren das Konto, sobald sie vom Tod erfahren, und verlangen einen Erbschein. Der Erbschein kommt in einfachen Fällen nach vier bis acht Wochen – in über 40 Prozent der unstrittigen Verfahren erst nach mehr als sechs Monaten (Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung 19/2025). Genau diesen Zeitraum sollte eine „Vollmacht über den Tod hinaus" überbrücken. Sie tut es oft nicht, weil im Text der entscheidende Halbsatz fehlt oder die Bank eine zusätzliche Hürde aufbaut.
Auf einen Blick
Die Bank erfährt vom Tod in der Regel auf einem von zwei Wegen: durch die Familie, die das Konto schließen möchte, oder über das Standesamt, das den Tod an verschiedene Stellen meldet. Sobald die Bank Kenntnis hat, ändert sich der Konto-Status:
Daueraufträge laufen zunächst weiter – Miete, Stromabbuchung, Versicherungen. Das ist ein automatischer Mechanismus, kein bewusster Entschluss der Bank.
Neue Verfügungen werden blockiert. Überweisungen, Bargeldabhebungen, EC-Karten-Zahlungen werden nicht mehr ausgeführt. Online-Banking-Zugänge werden deaktiviert.
Die Bank verlangt typischerweise einen Erbschein – oder, wenn vorhanden, ein eröffnetes notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll. Ein einfaches handschriftliches Testament reicht in der Regel nicht.
Eine wirksame Vollmacht über den Tod hinaus durchbricht diesen Mechanismus. Sie autorisiert die bevollmächtigte Person, weiterhin auf das Konto zuzugreifen – Daueraufträge zu ändern, Bestattungskosten zu überweisen, letzte Rechnungen zu begleichen. Ohne sie wartet die Familie auf den Erbschein und überbrückt die Lücke aus eigener Tasche.
Die rechtliche Ausgangslage ist klar: Eine Vollmacht erlischt nach § 168 BGB in Verbindung mit § 672 BGB „im Zweifel" nicht durch den Tod des Vollmachtgebers. Das Auftragsverhältnis läuft weiter, die Erben treten in die Stellung des Vollmachtgebers ein. Auf dem Papier ist eine ohne weitere Klausel erteilte Vollmacht also transmortal wirksam.
In der Bankpraxis wird das oft anders gehandhabt. Banken verlangen für die Akzeptanz nach dem Tod meist eine ausdrückliche Klausel im Vollmachtstext – konkret den Halbsatz „Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus" oder eine inhaltlich identische Formulierung. Fehlt diese Klausel, wird das Konto im Zweifel gesperrt.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. Oktober 2013 (Az. XI ZR 401/12) klargestellt, dass Banken die Akzeptanz einer transmortalen Vollmacht nicht pauschal verweigern dürfen. AGB-Klauseln, die immer einen Erbschein verlangen, sind unwirksam. In der Praxis halten sich nicht alle Banken daran – Ombudsstellen und Verbraucherzentralen erfassen regelmäßig Beschwerden über unberechtigte Erbschein-Forderungen.
Stiftung Warentest hat 2024 die Vollmachts-Praxis bei 48 Banken untersucht. Das Ergebnis: 38 Institute bieten Kontovollmachten „über den Tod hinaus" an; vier nur post mortem (also erst mit dem Tod wirksam); zwei beenden die Vollmacht mit dem Tod. Was fast überall gilt: Banken bestehen auf ihrem eigenen Formular. Eine generische Vorsorgevollmacht aus dem Muster des Bundesjustizministeriums wird in der Regel akzeptiert, aber häufig erst nach Rückfrage und Verzögerung – und ist im akuten Fall oft langsamer als eine ergänzende bankspezifische Kontovollmacht.
Der Bankenverband empfiehlt seit Jahren ein zweistufiges Vorgehen: eine allgemeine Vorsorgevollmacht für den umfassenden Fall (rechtliche Vertretung, Gesundheitssorge, Behörden), kombiniert mit einer bankspezifischen Kontovollmacht für jede Bank, bei der ein Konto besteht. Die Kontovollmacht ist ein einfaches A4-Formular, das beide Beteiligten in der Filiale unterschreiben, oft mit gleichzeitiger Identitätsprüfung. Sie ist kostenlos, dauert 15 Minuten und beseitigt fast jede Rückfrage im Ernstfall.
Wichtig: Die Kontovollmacht muss ausdrücklich die Klausel „über den Tod hinaus" enthalten – die Standardformulare der Bankenverbände tun das. Formulare, die nur „zu Lebzeiten" gelten, ändern an der Lage nichts.
Eine Vollmacht ist grundsätzlich formfrei (§ 167 Absatz 2 BGB). Für reine Bankgeschäfte genügt eine privatschriftliche Vollmacht mit korrekter transmortaler Klausel. Für drei Bereiche sieht das Gesetz Schärferes vor:
Immobilien und Grundbuch: § 29 Grundbuchordnung verlangt eine öffentliche Beglaubigung – also Notar oder Betreuungsbehörde. Achtung: Seit Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes am 1. Januar 2023 verliert eine durch die Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmacht mit dem Tod ihre Wirkung. Für transmortale Wirkung bei Immobilien bleibt nur der Notar.
GmbH-Geschäftsanteile: Die Übertragung von Geschäftsanteilen erfordert nach § 15 Absatz 3 GmbH-Gesetz eine notarielle Beurkundung. Auch die Vollmacht hierfür sollte zumindest beglaubigt, sicherer beurkundet sein.
Klar formulierte Generalvollmachten für komplexe Vermögenslagen: nicht zwingend notariell, aber in der Praxis von Notaren, Anwälten und größeren Banken bevorzugt – Beweissicherheit, geringeres Rückweisungsrisiko.
Für den Standardfall – Konto, EC-Karte, Daueraufträge, Versicherungsbeiträge – reicht die privatschriftliche Vollmacht aus, sofern die transmortale Klausel enthalten ist und die Bank das eigene Zusatzformular akzeptiert hat.
Mit dem Tod treten die Erben in die Rolle des Vollmachtgebers ein. Das hat eine wenig bekannte Konsequenz: Jeder einzelne Miterbe kann die Vollmacht widerrufen, ohne Zustimmung der anderen. Das ergibt sich aus § 168 Satz 2 in Verbindung mit § 671 BGB und ist herrschende Meinung in Kommentaren und Rechtsprechung.
Der Widerruf wirkt nur gegen den widerrufenden Miterben – gegenüber den anderen bleibt die Vollmacht wirksam. Praktisch heißt das aber: Sobald die Bank vom Widerruf eines Miterben erfährt, blockiert sie in der Regel das Konto. Sie kann nicht riskieren, dass der Bevollmächtigte einen Miterben um Werte bringt, die diesem nach Erbquote zustehen.
Die Konstellation kommt häufiger vor, als man denkt: zerstrittene Geschwister, ein Kind im Ausland, ein „vergessener" Pflichtteilsberechtigter. Ein einziger formloser Widerrufsbrief an die Bank reicht, und der Zugang über die Vollmacht ist faktisch eingefroren.
Gegenmaßnahmen: keine Patentlösung. Aber das Wissen, dass jeder Erbe kippen kann, sollte in die Planung einfließen – etwa indem die bevollmächtigte Person die offenen Pflichten zügig erledigt, bevor strittige Konstellationen entstehen, und indem die Familie früh über die Existenz der Vollmacht informiert ist.
Im Übrigen: Auch der Bevollmächtigte selbst trifft Pflichten gegenüber den Erben. Aus dem zugrunde liegenden Auftragsverhältnis ergeben sich nach §§ 666, 667 BGB eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht zum Todeszeitpunkt sowie eine Herausgabepflicht für noch Vorhandenes. Wer als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter nach dem Tod weiterhandelt, sollte jede Verfügung dokumentieren – die Erben dürfen sie später nachvollziehen.
Vier konkrete Schritte:
1. Vorhandene Vorsorgevollmacht prüfen. Steht im Text der Halbsatz „Diese Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus" – oder eine inhaltlich identische Formulierung? Wenn nein: Neufassung mit klarer Klausel. Wenn ja: weiter zu Schritt 2.
2. Bei jeder Bank zusätzlich eine bankspezifische Kontovollmacht einrichten. Das ist kein Misstrauen gegen die allgemeine Vorsorgevollmacht – es ist die schnellere und reibungsärmere Variante im Ernstfall. Formular bei jedem Bankberater erhältlich; beide Beteiligten erscheinen einmal in der Filiale. Kostenlos, etwa 15 Minuten Aufwand pro Bank.
3. Veraltete Beglaubigungen prüfen. Wenn die Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde beglaubigt wurde und Immobilienbesitz im Spiel ist: Seit 2023 ist diese Beglaubigung nach dem Tod unwirksam. Notarielle Beglaubigung oder Neuausstellung sind in dieser Konstellation überlegenswert.
4. Familie informieren. Eine Vollmacht, von der niemand weiß, ist im Ernstfall keine. Mindestens eine weitere Person sollte wissen: Wo liegt die Vollmacht? Wer ist bevollmächtigt? Bei welcher Bank gibt es zusätzlich eine Kontovollmacht?
Tadoro speichert keine Vollmachtstexte und keine Kontonummern. Stattdessen prüft Tadoro die Konstellation: Liegt eine Vorsorgevollmacht vor? Enthält sie die transmortale Klausel? Gibt es bei jeder Bank eine bankspezifische Kontovollmacht? Wer in der Familie weiß davon?
Im Ernstfallplan für den Todesfall taucht der Punkt „Bankzugang sichern" als konkreter Schritt auf – mit den hinterlegten Banken, dem jeweiligen Vollmachtsstatus und der Erinnerung daran, was bei einem zerstrittenen Erbenkreis zusätzlich zu beachten ist.
Das Ziel ist nicht, juristische Beratung zu ersetzen, sondern den Operativ-Status sichtbar zu halten. Eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht mit transmortaler Klausel und ergänzenden Kontovollmachten bei drei Banken ist ein vollständig anderes Sicherheitsniveau als eine einzelne, unbekannte Vollmacht aus dem Jahr 2014. Beides sieht von außen gleich aus. Erst beim Durchgehen durch die Familie wird der Unterschied sichtbar.
Familienvorsorge heißt auch: dass am Todestag der Bankzugang nicht im Stau steht. Tadoro hält die Übersicht über Vollmachten, Banken und Bevollmächtigte aktuell – ohne Beträge zu speichern, ohne Excel. 14 Tage kostenlos testen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.
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