Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: · 5 Min Lesezeit
Miete, Medikamente, Stromrechnung, Pflegedienst – all das läuft weiter, auch wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt. Nur das Konto läuft nicht mehr, wenn niemand Zugriff hat. Der verbreitetste Irrtum: eine Vorsorgevollmacht allein regelt das schon. Eine wirksame Vorsorgevollmacht wird von Banken grundsätzlich anerkannt – in der Praxis verlangen viele Banken aber zusätzlich ihre eigene Kontovollmacht, weil ihre internen Abläufe darauf abgestimmt sind. Ohne die kann der Konto-Zugriff im Ernstfall stocken. Selbst dann, wenn Sie der Ehepartner sind.
Auf einen Blick
Annas Vater Max wurde nach einem Sturz pflegebedürftig. Trotz beglaubigter Vorsorgevollmacht akzeptierte die Sparkasse den Kontozugang erst Wochen später – auf hauseigenem Formular.
Die Standard-Vorsorgevollmacht aus dem Bundesjustizministerium-Muster umfasst unter anderem "Vermögensangelegenheiten" – inklusive Konten, Überweisungen, Finanzverwaltung. Juristisch ist das klar: wer bevollmächtigt ist, darf handeln.
Nur: Die Bank muss die Vollmacht *akzeptieren*. Und das ist eine andere Geschichte.
Banken dürfen jedoch prüfen, ob die Vollmacht echt, noch wirksam und für die konkrete Handlung ausreichend ist. Eine wirksame Vorsorgevollmacht wird von Banken grundsätzlich anerkannt – auch die notariell beurkundete. In der Praxis verlangen viele Banken aber zusätzlich ihre eigene Kontovollmacht auf ihrem eigenen Vordruck ("Konto- und Depotvollmacht"), weil ihre internen Abläufe darauf abgestimmt sind. Deshalb empfiehlt sich beides nebeneinander.
Einzelkonto (eine Person): Ohne akzeptierte Vollmacht bleibt das Konto gesperrt, sobald die Bank von der Handlungsunfähigkeit Kenntnis nimmt. Daueraufträge laufen zunächst weiter – neue Überweisungen, Auszahlungen oder Online-Banking werden blockiert.
Und-Konto (Gemeinschaftskonto "Und"): Beide Inhaber müssen gemeinsam verfügen. Wird einer handlungsunfähig, ist das Konto de facto blockiert – auch für den anderen. Seltener Typ, oft für geschäftliche Zwecke.
Oder-Konto (Gemeinschaftskonto "Oder"): Jeder Inhaber kann alleine verfügen. Das ist die Form, die Ehepaare typischerweise haben. Solange einer der beiden handlungsfähig ist, funktioniert das Konto weiter. Wichtige Einschränkung: Banken können ein Oder-Konto bei Kenntnis der Handlungsunfähigkeit eines Inhabers in ein Und-Konto umwandeln, wenn sie die Interessen des Handlungsunfähigen schützen wollen. Das ist selten, aber kommt vor.
Online-Banking / App-Zugang: Selbst mit formaler Vollmacht braucht der Zugreifende TAN-Verfahren (chipTAN-Gerät, pushTAN-App), PIN, oft ein spezifisches Endgerät. Wenn der Ehepartner die Zugangsdaten nicht kennt – was sehr häufig vorkommt – muss er alles neu beantragen, mit Vorlage der Vollmacht. Dauert Tage bis Wochen.
Ein belastbarer Bank-Zugriff im Ernstfall basiert auf drei Schichten:
1. Notariell beurkundete Vorsorgevollmacht mit explizit genannten Bankgeschäften. Akzeptanz bei Banken ist hoch, aber nicht 100%. Kosten: Gebühr nach Geschäftswert, mindestens 60 €, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer – den konkreten Betrag nennt das Notariat vorab. 2. Bankspezifische Konto-/Depotvollmachten für *jede* Bank, bei der ein Konto existiert. Das ist der Gold-Standard – geht zu Lasten des Aufwands, nicht des Geldes (kostenlos bei der Bank zu erhalten). Einige Banken akzeptieren "Vollmachten auf den Todesfall" plus "Vollmacht über den Tod hinaus", andere trennen das strikt. 3. Zugangsdaten-Dokumentation – nicht die Vollmacht selbst, aber: In welcher Bank liegt welches Konto? Wo sind die TAN-Geräte? Wer kennt die PIN? In welchem Safe liegt die EC-Karte? Ohne diese Praxis-Info sind formale Vollmachten zwar rechtlich wirksam, aber operativ langsam.
Gehen Sie für jede Person in Ihrer Familie – und jedes ihrer Konten – die folgenden drei Fragen durch:
1. Ist eine bankspezifische Vollmacht erteilt? Direkt bei der Bank einrichten (meist ein A4-Formular, das beide Parteien vor einem Bankmitarbeiter unterschreiben). Kostenlos. 2. Funktioniert das Konto auch nach dem Tod? Eine "Vollmacht über den Tod hinaus" ist oft Standard, aber: prüfen. Ohne diese ist die Fortgeltung nach dem Tod ungeklärt – ausgerechnet dann, wenn Begräbniskosten, letzte Rechnungen und Miete laufen müssen. 3. Weiß jemand, welche Konten existieren? Die größte Verwaltungs-Hürde nach einem Todesfall ist nicht selten: "Wir wussten nicht, dass das Konto existiert." Alte Sparbücher, Depots, Tagesgeld bei Direktbanken – wenn das nicht dokumentiert ist, finden Erben es manchmal jahrelang nicht.
Für Ehepaare: prüfen Sie, ob alle wichtigen Konten als Oder-Konto laufen. Ein reines Einzelkonto eines Partners mit hohen laufenden Zahlungen ist eine Zeitbombe.
Tadoro hält den Überblick über die Bankzugänge: Bei welchen Banken existieren Konten? Gibt es eine Vollmacht dafür? Wer in der Familie weiß, dass das Konto existiert? Wer weiß, wie man darauf zugreift (ohne PIN oder TAN selbst preiszugeben)?
Das ist der Unterschied, den eine gute Koordination ausmacht: Im Ernstfall muss Ihre Familie nicht erst herausfinden, wo die Konten sind – sie weiß es bereits. Und weiß, welche Schritte nötig sind, um handlungsfähig zu bleiben.
Die Bankvollmacht (oft synonym mit Kontovollmacht verwendet) ist ein bank- und kontospezifisches Dokument, das einer benannten Person Zugriff auf dein Konto erlaubt. Eine Vorsorgevollmacht kann Bankgeschäfte wirksam umfassen; Banken prüfen jedoch, ob sie eindeutig ist, fortbesteht und die verlangte Handlung abdeckt, und verwenden in der Praxis bevorzugt ihre EIGENE Vollmacht auf ihrem EIGENEN Formular – auch, weil sie bei nicht-autorisierten Verfügungen haften und sich auf die eigenen Prozesse verlassen. Ohne bankeigene Vollmacht wird der Kontozugriff bei Handlungsunfähigkeit schwierig: Miete, Strom und Versicherungen platzen, wenn erst eine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden muss – das kann zusätzliche Zeit und ein gerichtliches Verfahren erfordern.
Konto und Bank
IBAN, Kontoart (Giro, Spar, Depot, Tagesgeld), Name der Bank und Filiale. Eine Vollmacht gilt nur für das eine Konto bei der einen Bank – bei drei Banken braucht es drei Vollmachten, bei mehreren Konten pro Bank eventuell auch mehrere.
Bevollmächtigte Person
Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausweisnummer. Muss persönlich mit dem Kontoinhaber in der Filiale erscheinen (Filialbanken) oder via Video-Ident und Postident verifiziert werden (Direktbanken wie N26, DKB, ING).
Umfang der Vollmacht
Kontovollmacht = voller Zugriff (Überweisungen, Daueraufträge, Kontoauszüge, ggf. Dispokredit). Begrenzte Varianten: reine Einsichtsvollmacht (nur Auszüge) oder transaktionsbeschränkte Vollmacht (z. B. ohne Dispo-Nutzung). Ausdrücklich festhalten, welche Handlungen erlaubt sind.
Gültigkeit
'Über den Tod hinaus' (transmortale Vollmacht) muss ausdrücklich angekreuzt sein – sonst ist die Fortgeltung nach dem Tod ungeklärt; die Bank verlangt dann im Zweifel einen Erbnachweis, und das kann erheblich dauern. Viele Banken haben zusätzlich Höchstgültigkeitsdauern von 3–5 Jahren; dann ist eine Verlängerung nötig.
Identitätsverifikation vor Bankmitarbeiter
Bei Filialbanken: Termin, beide Personen anwesend, beide Ausweise. Bei Direktbanken: Postident in einer Postfiliale oder Video-Ident via App. Online-Formulare ohne Identifikation werden regelmäßig abgelehnt – eine ausgedruckte und unterschriebene Bankvollmacht von der Bank-Website ist nichts wert.
Keine gesetzliche Formvorschrift – die Banken selbst legen den Rahmen fest. Bei Gemeinschaftskonten gilt: 'Und-Konto' erfordert beide Kontoinhaber zur Unterzeichnung, 'Oder-Konto' genügt einer. Die Bankvollmacht ist jederzeit widerruflich; der Widerruf wird jedoch erst wirksam, wenn er schriftlich bei der Bank eingegangen ist (ein Anruf reicht nicht). Die Bank prüft bei jeder Verfügung die Aktualität der Vollmacht – lange nicht genutzte Vollmachten werden manchmal deaktiviert, auch wenn sie formal noch gelten würden.
Direkt bei deiner Bank. Termin in der Filiale vereinbaren – Sparkasse, Volksbank, Deutsche Bank und andere haben jeweils eigene Formulare, die nicht untereinander austauschbar sind. Unterlagen: Ausweise beider Personen, ggf. Steuer-ID. Dauer: 15–30 Minuten, kostenlos. Bei Direktbanken läuft der Prozess im Online-Banking unter 'Vollmachten' oder 'Kontovollmacht', mit Identifikation per Postident in einer Postfiliale oder per Video-Ident über die App. Beim Wechsel der Hausbank: Die Vollmacht läuft nicht automatisch mit – beim neuen Institut neu anlegen.
Sich allein auf die Vorsorgevollmacht verlassen – sie wird grundsätzlich anerkannt, doch ohne zusätzlich eingerichtete bankeigene Kontovollmacht kann sich der Zugriff im Ernstfall verzögern, während Lastschriften anstehen. Deshalb am besten beides nebeneinander einrichten.
Vergessenes 'über den Tod hinaus' – ohne transmortale Klausel ist die Fortgeltung nach dem Tod ungeklärt; die Bank verlangt dann im Zweifel einen Erbnachweis, bevor Miete, Beerdigungskosten und laufende Versicherungen weiter bedient werden können. Das kann erheblich dauern.
Nur ein Konto bevollmächtigt – Hauptkonto ist geregelt, aber Sparkonto, Tagesgeld und Depot nicht. Jede Kontoart braucht potentiell ihre eigene Vollmacht; beim Termin alle Konten abdecken.
'Und-Konto' nicht umgestellt – ein Gemeinschaftskonto, bei dem beide Unterschriften nötig sind, blockiert bei Inkapazität eines Partners vollständig. Auf 'Oder-Konto' umstellen oder separate Vollmachten einrichten.
Jahrelang nicht genutzt – prüfen Sie regelmäßig, ob die Bank die hinterlegte Kontovollmacht noch akzeptiert. Manche Institute verlangen bei älteren oder lange ungenutzten Vollmachten eine erneute Bestätigung oder ihr eigenes Formular.
Familienvorsorge heißt auch: Ihre Angehörigen wissen im Ernstfall, wo die Konten liegen und wie sie darauf zugreifen. Tadoro prüft jede Bankvollmacht und hält die Übersicht aktuell. 14 Tage kostenlos testen.
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