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Was passiert mit den Kindern, wenn beide Eltern gleichzeitig ausfallen?

Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: 20. April 2026 · 5 Min Lesezeit

Themen:Familie mit Kindern

Es ist die Frage, die Eltern minderjähriger Kinder am meisten in der Nacht beschäftigt – und am seltensten wirklich beantwortet wird. Was passiert mit unseren Kindern, wenn uns beiden gleichzeitig etwas zustößt? Die kurze Antwort: Ohne klare Regelung entscheidet das Familiengericht. Mit einer Sorgerechtsverfügung entscheiden Sie.

Inhalt

  1. 1. Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?
  2. 2. Warum reicht eine Vorsorgevollmacht nicht?
  3. 3. Sorgerechtsverfügung – das einzige rechtssichere Instrument
  4. 4. Wer eignet sich als Vormund?
  5. 5. Was muss in der Sorgerechtsverfügung stehen?
  6. 6. Die häufigsten Fehler
  7. 7. Patchwork, Alleinerziehend, Unverheiratet – Sondersituationen
  8. 8. Wo wird die Verfügung aufbewahrt – und wer muss es wissen?

Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?

Im deutschen Recht gilt: Verlieren minderjährige Kinder beide Eltern oder werden beide so schwer krank, dass sie das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, fällt das Sorgerecht nicht automatisch an Großeltern, Geschwister oder Paten. Es fällt zunächst an niemanden – bis das Familiengericht jemanden bestellt.

Der Ablauf:

1. Das Jugendamt oder ein anderer Erwachsener informiert das Familiengericht. 2. Das Gericht prüft, wer als Vormund (§§ 1773 ff. BGB) infrage kommt – meist nahe Verwandte, manchmal Freunde der Familie, im Zweifel ein Berufsvormund. 3. Bis die Entscheidung steht (oft Wochen), kommen die Kinder bei dem nächsterreichbaren geeigneten Erwachsenen unter – Großeltern, Tanten, im Extremfall in einer Pflegefamilie. 4. Sobald der Vormund bestellt ist, hat dieser das vollständige Sorgerecht: Schule, Wohnort, religiöse Erziehung, medizinische Entscheidungen, Vermögensverwaltung.

Das Gericht entscheidet im „Wohl des Kindes" – aber ohne zu wissen, was Sie sich gewünscht hätten. Wer Ihrer Schwester nahegestanden hätte, kommt nicht automatisch zum Zug; wer beruflich gerade pendelt oder im Ausland lebt, kann übergangen werden. Das Gericht hat oft nur das, was die Verwandten erzählen.

Warum reicht eine Vorsorgevollmacht nicht?

Eine häufige Annahme: „Wir haben uns gegenseitig bevollmächtigt – falls einem von uns etwas passiert, übernimmt der andere alles." Das stimmt – aber nur solange einer von Ihnen noch handlungsfähig ist.

Die Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung einer einzelnen Person. Sie deckt Gesundheits-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten der bevollmächtigenden Person ab. Was sie nicht kann: das Sorgerecht für Ihre Kinder auf eine Drittperson übertragen, falls Sie und Ihr Partner gleichzeitig ausfallen.

Das deutsche Recht trennt das Personen- und Vermögensrecht der Eltern strikt vom Sorgerecht für Minderjährige (§ 1626 BGB). Eine Vorsorgevollmacht kann letzteres nicht ersetzen – selbst wenn sie noch so detailliert formuliert ist. Wer das versucht, bekommt im Ernstfall ein wirkungsloses Dokument: Das Familiengericht bestellt trotzdem einen Vormund.

Sorgerechtsverfügung – das einzige rechtssichere Instrument

Die Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Erklärung der Eltern, in der sie benennen, wer im Falle ihres gleichzeitigen Ausfalls als Vormund für die Kinder bestellt werden soll. Das Familiengericht ist an diese Benennung grundsätzlich gebunden, solange die benannte Person zur Übernahme bereit und geeignet ist.

Form (analog zu § 2247 BGB – eigenhändiges Testament): - Vollständig handschriftlich verfasst - Eigenhändig unterschrieben mit dem ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen - Mit Datum und Ort - Von beiden Eltern unterzeichnet, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben

Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Dokument ist nicht wirksam – selbst wenn der Inhalt rechtlich einwandfrei formuliert ist. Die Formvorschrift ist hart: handschriftlich oder beim Notar beurkundet. Notarielle Beurkundung kostet einige hundert Euro, ist aber bei komplexen Familiensituationen (Patchwork, internationale Beziehungen, Kind mit Behinderung) empfehlenswert.

Eine Sorgerechtsverfügung kann auch in das Testament integriert werden – als eigener Abschnitt mit dem Titel „Sorgerechtsverfügung". Das ist praktisch, weil Testament und Sorgerechtsverfügung üblicherweise denselben Aufbewahrungsort haben.

Diese Liste ist lang. Tadoro hält Ihren Familienschutz automatisch nach: markiert Lücken, erinnert an Fristen, zeigt Verantwortlichkeiten.

Wer eignet sich als Vormund?

Die Wahl des Vormunds ist die wichtigste Entscheidung in dieser Verfügung. Drei Kriterien zählen:

1. Persönliche Beziehung zu den Kindern. Eine Person, die Ihre Kinder kennt, ihre Schule kennt, ihren Charakter kennt – diese Vertrautheit erleichtert den Übergang in einer ohnehin traumatischen Situation. Großeltern, Geschwister oder enge Freunde sind häufige Wahl.

2. Bereitschaft. Sprechen Sie immer mit der vorgesehenen Person, bevor Sie sie benennen. Vormundschaft ist eine massive Verpflichtung – finanziell, emotional, zeitlich. Niemand sollte davon zum ersten Mal beim Familiengericht erfahren. Eine Person, die nicht bereit ist, kann das Amt ablehnen – dann fällt die Wahl wieder ans Gericht.

3. Eignung. Das Familiengericht prüft die benannte Person trotz Ihrer Benennung. Verurteilte Straftäter, gesundheitlich überforderte oder finanziell instabile Personen kann das Gericht ablehnen. Denken Sie realistisch: Ist die Person, die Sie heute benennen, in zehn Jahren noch handlungsfähig? Erlebt sie Ihre Kinder beim Wechsel in die Pubertät noch erreichbar?

Nennen Sie immer einen Ersatz. Wenn die erstbenannte Person nicht infrage kommt – Krankheit, Tod, Ablehnung – fällt die Wahl an die zweitbenannte. Ohne Ersatz greift wieder die gerichtliche Bestellung.

Was muss in der Sorgerechtsverfügung stehen?

Mindestinhalt:

- Vollständige Namen, Geburtsdaten und Adressen der Eltern - Vollständige Namen und Geburtsdaten aller Kinder - Vollständige Namen und Adressen der vorgesehenen Vormunde (Erst- und Ersatzbenennung) - Eindeutige Erklärung: „Wir bestimmen … zum/zur Vormund unserer Kinder, falls wir beide gleichzeitig nicht in der Lage sein sollten, das Sorgerecht auszuüben." - Datum, Ort, eigenhändige Unterschriften beider Eltern

Optional, aber sinnvoll:

- Begründung Ihrer Wahl – hilft dem Gericht, die Eignung zu beurteilen, falls die benannte Person geprüft wird. - Ausdrücklicher Ausschluss bestimmter Personen – falls jemand sich als logische Wahl sehen würde, von Ihnen aber nicht gewünscht ist (z. B. ein entfremdeter Großelternteil), ist die explizite Nennung wirksamer als das Schweigen darüber. - Angaben zur Erziehung – Religion, Schule, Werte. Das Familiengericht ist daran nicht streng gebunden, aber der Vormund wird sich daran orientieren. - Vermögensverwaltung – wer verwaltet das Vermögen der Kinder? In den meisten Fällen ist es der Vormund, in komplexen Fällen kann das aufgeteilt werden.

Die häufigsten Fehler

1. Nur mündliche Absprache. Sie haben mit Ihrer Schwester gesprochen. Sie sind sich einig. Das reicht nicht – das Familiengericht hat keine Möglichkeit, die mündliche Vereinbarung zu kennen. Ohne schriftliche Verfügung greift der gesetzliche Mechanismus.

2. Computer-getipptes Dokument. Eine ausgedruckte und nur unterschriebene Sorgerechtsverfügung ist nicht wirksam. Die Formvorschrift ist absolut: handschriftlich oder beim Notar.

3. Nur ein Elternteil unterzeichnet. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Verfügung des einen Elternteils nur nachrangig zu der des anderen. Beide sollten unterzeichnen – entweder in zwei parallelen Dokumenten oder in einer gemeinsamen Urkunde.

4. Niemand weiß, wo die Verfügung liegt. Eine perfekte Sorgerechtsverfügung im Schreibtisch hilft nicht, wenn das Jugendamt am Tag X nicht weiß, dass es sie gibt. Sie muss erreichbar und auffindbar sein.

5. Nie aktualisiert. Das Leben ändert sich: Geschwister werden geboren, die ursprünglich gewählte Person zieht ins Ausland, Beziehungen ändern sich. Eine zehn Jahre alte Verfügung mit einer Person, mit der man sich seit fünf Jahren nicht mehr versteht, schadet eher als sie hilft. Plan: jährlich kurz überprüfen.

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Patchwork, Alleinerziehend, Unverheiratet – Sondersituationen

Patchworkfamilien. Das Sorgerecht ist an die leiblichen Eltern gebunden – nicht an den aktuellen Partner. Wenn Sie verheiratet, aber nicht der leibliche Elternteil eines Kindes sind, haben Sie kein Sorgerecht ohne ausdrückliche rechtliche Übertragung. Das gilt auch für die Vormundbenennung: Der nicht-leibliche Stiefelternteil müsste in der Sorgerechtsverfügung des leiblichen Elternteils ausdrücklich als Vormund benannt werden, sonst entscheidet im Ernstfall das Gericht über die Eignung.

Alleinerziehende. Hier ist die Verfügung noch wichtiger. Wenn Sie alleinerziehend sind, hat oft der/die andere leibliche Elternteil das Sorgerecht qua Gesetz, falls Ihnen etwas zustößt – auch wenn Sie sich seit Jahren nicht mehr verstehen oder kein Kontakt besteht. Eine ausdrückliche Sorgerechtsverfügung mit Begründung („weil der andere Elternteil seit X Jahren keinen Kontakt hat …") ist die einzige Möglichkeit, dem Gericht eine andere Wahl nahezulegen.

Unverheiratete Eltern. Ohne Sorgeerklärung beim Jugendamt hat allein die Mutter das Sorgerecht. Stirbt sie, hat der Vater nicht automatisch das Sorgerecht – er muss es beim Familiengericht beantragen, und das Gericht prüft. Eine Sorgeerklärung schon zu Lebzeiten löst das Problem oft eleganter als eine nachträgliche Sorgerechtsverfügung.

Internationale Familien. Wenn ein Elternteil im Ausland lebt oder die Kinder Doppelstaatsbürger sind, kann das deutsche Familiengericht zwar entscheiden – aber das Verfahren wird komplex. Hier ist eine notarielle Beurkundung mit Apostille empfehlenswert.

Wo wird die Verfügung aufbewahrt – und wer muss es wissen?

Eine Sorgerechtsverfügung darf nicht im Bankschließfach liegen. Im Ernstfall wird das Schließfach erst nach Erbschein geöffnet – und der Erbschein dauert Wochen.

Empfohlene Aufbewahrungsorte:

- Bei einer Vertrauensperson außerhalb der Familie – z. B. der Hausarzt, ein Pate des Kindes, eine vertraute Freundin der Familie - Beim Notar in Verwahrung (kostet einmalig, bei notarieller Beurkundung oft inklusive) - Im Notfallordner zu Hause mit klarer Beschriftung – kombiniert mit einer Hinweisnote bei der Vertrauensperson, dass die Verfügung dort liegt - Hinterlegung beim Amtsgericht möglich, aber die Wenigsten nutzen das Verfahren

Wer muss es wissen:

- Die benannten Vormunde (sie sollten wissen, dass es das Dokument gibt und wo es liegt – und dass Sie sie als Vormund vorgesehen haben) - Mindestens eine weitere Person außerhalb der Familie (Hausarzt, beste Freundin) – als Backup, falls die Familie selbst Teil des Notfalls ist - Die Schule der Kinder – informell, aber hilfreich, falls die Schule im Ernstfall den ersten Anruf bekommt

Was nicht funktioniert:

- Nur in der Cloud (Erben haben oft keinen Zugang, Passwortschutz blockiert das Familiengericht) - Nur im Bankschließfach (zu langsam erreichbar) - Im verschlossenen Schreibtisch ohne Hinweis bei einer Drittperson – niemand weiß davon, niemand findet es

Wer im Notfall für Ihre Kinder einsteht, ist eine Entscheidung, die Sie treffen sollten – nicht ein Familiengericht, das Ihre Familie nicht kennt. Tadoro hilft Ihnen, die Sorgerechtsverfügung anzulegen, aktuell zu halten und sie mit den richtigen Personen zu teilen, damit im Ernstfall niemand suchen muss. 14 Tage kostenlos testen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.

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