Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: · 5 Min Lesezeit
„Meine Frau kann doch entscheiden, wenn mir was passiert." Dieser Satz ist so weit verbreitet, dass er als Selbstverständlichkeit gilt. Er ist falsch. In Deutschland hat niemand – kein Ehepartner, kein erwachsenes Kind, kein Geschwister – automatisch das Recht, für einen handlungsunfähigen Angehörigen zu entscheiden. Ohne Vorsorgevollmacht übernimmt das Betreuungsgericht. Und das kann jeden kosten: Zeit, Geld, Selbstbestimmung.
Leo (39) hat zwei kleine Kinder. Der Gedanke, dass im Ernstfall ein Gericht entscheidet, wer sich um sie kümmert, hat ihn zum Notar geführt – bevor er sich überhaupt traute, das Wort „Vollmacht“ zu denken.
Es klingt logisch. Sie sind verheiratet. Sie teilen ein Konto, eine Wohnung, eine Krankenversicherung. Warum sollte Ihre Partnerin nicht auch medizinische Entscheidungen für Sie treffen dürfen, wenn Sie bewusstlos im Krankenhaus liegen?
Weil das deutsche Recht nicht so funktioniert. Die Ehe begründet keine gesetzliche Vertretungsbefugnis. Das Kind-Eltern-Verhältnis auch nicht. Das BGB ist hier überraschend rigide: *Jeder handelt grundsätzlich für sich selbst.* Wer das nicht kann, braucht eine bevollmächtigte Person – oder bekommt eine zugewiesen.
Wird jemand handlungsunfähig – durch Unfall, Schlaganfall, Demenz, Koma – und hat keine Vorsorgevollmacht, dann greift § 1896 BGB. Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer.
Der Prozess läuft typisch so ab:
1. Das Krankenhaus oder ein Angehöriger regt die Betreuung an. 2. Das Gericht beauftragt einen Gutachter mit der Feststellung der Handlungsunfähigkeit (dauert mehrere Tage bis Wochen). 3. Das Gericht wählt einen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein – muss aber nicht. Häufig werden Berufsbetreuer (Anwälte, Sozialarbeiter) bestellt, besonders wenn die Familie zerstritten ist oder überfordert wirkt. 4. Der Betreuer entscheidet nun in definierten Aufgabenkreisen (Gesundheit, Vermögen, Wohnen) – und muss das Gericht regelmäßig informieren.
Ein berufsmäßig tätiger Betreuer kostet 2.000 bis 5.000 Euro pro Jahr – zahlbar aus dem Vermögen des Betreuten. Und er trifft Entscheidungen, die Sie oder Ihre Familie vielleicht ganz anders getroffen hätten.
Diese Liste ist lang. Tadoro hält Ihren Familienschutz automatisch nach: markiert Lücken, erinnert an Fristen, zeigt Verantwortlichkeiten.
Seit Januar 2023 gibt es § 1358 BGB: das Notvertretungsrecht für Ehegatten. Dieses neue Gesetz wird oft als Ersatz für die Vorsorgevollmacht gelesen. Das ist ein Fehler.
Was das Notvertretungsrecht *wirklich* abdeckt: - Nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner – nicht Kinder, nicht unverheiratete Partner. - Nur medizinische Angelegenheiten – keine Finanzen, keine Verträge, keine Wohnungsauflösung. - Nur für maximal 6 Monate – dann endet es automatisch. - Nur bei akuten Gesundheitsnotfällen – nicht bei Demenz oder langer Rehabilitation. - Nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben oder eine Vollmacht dagegen spricht.
Das Notvertretungsrecht ist eine Notlösung für die ersten Wochen – kein Ersatz für eine gut aufgestellte Vorsorge. Wer sich darauf verlässt, plant einen Bruchteil der Realität ab.
Diese Liste ist lang. Tadoro hält Ihren Familienschutz automatisch nach: markiert Lücken, erinnert an Fristen, zeigt Verantwortlichkeiten.
Eine Vorsorgevollmacht kostet wenig: ein Formular (kostenlose Muster vom Bundesjustizministerium), eine Unterschrift, idealerweise eine Beglaubigung (Notar oder Betreuungsbehörde, ca. 10–70 Euro). Sie gilt sofort – oder erst im Fall der Handlungsunfähigkeit, je nachdem, wie sie formuliert ist.
Drei Dinge machen eine Vollmacht wirksam:
1. Sie ist aktuell. Alte Vollmachten aus den 90ern mit veralteten Formulierungen werden teilweise nicht akzeptiert. 2. Sie ist auffindbar. Eine Vollmacht im Safe, den nur Sie öffnen können, ist wertlos. Wichtig: Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) – Gerichte suchen dort im Ernstfall. 3. Die bevollmächtigte Person weiß Bescheid. Sie sollte die Vollmacht kennen, wissen, was erwartet wird, und im Notfall erreichbar sein.
Für jeden erwachsenen Angehörigen – Partner, Eltern, erwachsene Kinder – sollte eine Vorsorgevollmacht vorhanden sein. Es ist das einzige Dokument, das zwischen „Familie entscheidet selbst" und „Gericht entscheidet für Familie" steht.
Tadoro prüft für jeden Erwachsenen im Vorsorgeplan, ob eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, ob sie im ZVR registriert ist, und ob Ihre Familie weiß, wo die Vollmacht liegt. Fehlt sie, weist Tadoro explizit darauf hin – mit einer Erinnerung alle paar Monate, bis der Punkt erledigt ist.
Wichtig: Tadoro erstellt oder speichert keine Vollmachten selbst – das ist Sache des Notars oder der Betreuungsbehörde. Wir prüfen nur, ob der Punkt *geregelt ist* – und ob Ihre Familie im Ernstfall weiß, wie sie darauf zugreift. Das ist der Unterschied zwischen einem Ordner voller Formulare und einer Familie, die vorbereitet ist.
Familienschutz heißt: jede erwachsene Person in Ihrer Familie hat eine gültige Vorsorgevollmacht – und alle wissen, wo sie liegt. Tadoro hält das im Blick. 14 Tage kostenlos testen.
Dieser Artikel stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen und offizielle Quellen:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.