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Familie entscheidet nicht automatisch – warum eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar ist

Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: 20. April 2026 · 5 Min Lesezeit

Themen:Familie mit Kindern

„Meine Frau kann doch entscheiden, wenn mir was passiert." Dieser Satz ist so weit verbreitet, dass er als Selbstverständlichkeit gilt. Er ist falsch. In Deutschland hat niemand – kein Ehepartner, kein erwachsenes Kind, kein Geschwister – automatisch das Recht, für einen handlungsunfähigen Angehörigen zu entscheiden. Ohne Vorsorgevollmacht übernimmt das Betreuungsgericht. Und das kann jeden kosten: Zeit, Geld, Selbstbestimmung.

Leo (39) hat zwei kleine Kinder. Der Gedanke, dass im Ernstfall ein Gericht entscheidet, wer sich um sie kümmert, hat ihn zum Notar geführt – bevor er sich überhaupt traute, das Wort „Vollmacht“ zu denken.

Inhalt

  1. 1. Der Mythos: Familie darf das schon
  2. 2. Was ohne Vollmacht passiert: das Betreuungsgericht
  3. 3. Das Notvertretungsrecht 2023 – eine häufige Fehlinterpretation
  4. 4. Was das für Ihre Vorsorge heute bedeutet
  5. 5. Wie Tadoro dabei hilft

Der Mythos: Familie darf das schon

Es klingt logisch. Sie sind verheiratet. Sie teilen ein Konto, eine Wohnung, eine Krankenversicherung. Warum sollte Ihre Partnerin nicht auch medizinische Entscheidungen für Sie treffen dürfen, wenn Sie bewusstlos im Krankenhaus liegen?

Weil das deutsche Recht nicht so funktioniert. Die Ehe begründet keine gesetzliche Vertretungsbefugnis. Das Kind-Eltern-Verhältnis auch nicht. Das BGB ist hier überraschend rigide: *Jeder handelt grundsätzlich für sich selbst.* Wer das nicht kann, braucht eine bevollmächtigte Person – oder bekommt eine zugewiesen.

Was ohne Vollmacht passiert: das Betreuungsgericht

Wird jemand handlungsunfähig – durch Unfall, Schlaganfall, Demenz, Koma – und hat keine wirksame Vorsorgevollmacht, dann greift das Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB; bis 2022 § 1896 BGB alter Fassung). Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer.

Seit der Betreuungsrechtsreform 2023 muss das Gericht zwar prüfen, ob Familie oder ehrenamtliche Betreuer in Frage kommen (§ 1816 Abs. 5 BGB) – die Statistik der vergangenen Jahre zeigt aber eine deutliche Verschiebung. 2024 wurden 58 % aller neu eingerichteten Betreuungen berufsmäßig geführt, nur noch 42 % ehrenamtlich (Bundesamt für Justiz, Verfahrenseingänge). Zehn Jahre zuvor war das Verhältnis genau umgekehrt. Ohne Vorbereitung ist es heute wahrscheinlicher, einen fremden Berufsbetreuer zu bekommen als ein Familienmitglied.

Der Prozess läuft typisch so ab:

1. Das Krankenhaus oder ein Angehöriger regt die Betreuung an. 2. Das Gericht beauftragt einen Gutachter mit der Feststellung der Handlungsunfähigkeit (dauert mehrere Tage bis Wochen). 3. Das Gericht wählt einen Betreuer. Angehörige haben einen gesetzlichen Vorrang – aber nur, wenn sie aktiv benannt und vom Gericht als geeignet eingestuft werden. 4. Der Betreuer entscheidet in definierten Aufgabenkreisen (Gesundheit, Vermögen, Wohnen) – und muss dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten.

Die Kosten sind keine Kleinigkeit. Nach dem zum 1. Januar 2026 reformierten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) erhält ein qualifizierter Berufsbetreuer für eine zu Hause lebende, nicht mittellose Person €427 im Monat im ersten Jahr – aufsummiert rund €5.124 für Jahr 1 – und €250 ab dem 13. Monat. Direkt aus dem Vermögen der betreuten Person. Über einen längeren Krankheits- oder Demenzverlauf summiert sich das zu einem fünfstelligen Betrag; hinzu kommen vermögensabhängige Gerichtsgebühren.

Die Schwelle, ab der Sie selbst zahlen müssen, liegt bei nur €10.000 freiem Vermögen (§ 90 SGB XII). Wer ein Eigenheim besitzt oder über die Jahre gespart hat, liegt darüber – und zahlt die Berufsbetreuung aus eigener Tasche.

Eine wirksame Vorsorgevollmacht verhindert dieses Verfahren in der Regel vollständig (§ 1814 Abs. 3 BGB, bestätigt zuletzt durch BGH XII ZB 577/23 vom 08.05.2024). Voraussetzung: Sie ist handwerklich richtig erstellt, ZVR-eingetragen und der bevollmächtigten Person bekannt.

Diese Liste ist lang. Tadoro hält Ihre Familienvorsorge automatisch nach: markiert Lücken, erinnert an Fristen, zeigt Verantwortlichkeiten.

Das Notvertretungsrecht 2023 – eine häufige Fehlinterpretation

Seit Januar 2023 gibt es § 1358 BGB: das Notvertretungsrecht für Ehegatten. Dieses neue Gesetz wird oft als Ersatz für die Vorsorgevollmacht gelesen. Das ist ein Fehler.

Was das Notvertretungsrecht *wirklich* abdeckt: - Nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner – nicht Kinder, nicht unverheiratete Partner. - Nur medizinische Angelegenheiten – keine Finanzen, keine Verträge, keine Wohnungsauflösung. - Nur für maximal 6 Monate – dann endet es automatisch. - Nur bei akuten Gesundheitsnotfällen – nicht bei Demenz oder langer Rehabilitation. - Nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben oder eine Vollmacht dagegen spricht.

Das Notvertretungsrecht ist eine Notlösung für die ersten Wochen – kein Ersatz für eine gut aufgestellte Vorsorge. Wer sich darauf verlässt, plant einen Bruchteil der Realität ab.

Diese Liste ist lang. Tadoro hält Ihre Familienvorsorge automatisch nach: markiert Lücken, erinnert an Fristen, zeigt Verantwortlichkeiten.

Was das für Ihre Vorsorge heute bedeutet

Eine Vorsorgevollmacht kostet wenig: ein Formular (kostenlose Muster vom Bundesjustizministerium), eine Unterschrift, idealerweise eine Beglaubigung (Notar oder Betreuungsbehörde, ca. 10–70 Euro). Sie gilt sofort – oder erst im Fall der Handlungsunfähigkeit, je nachdem, wie sie formuliert ist.

Drei Dinge machen eine Vollmacht wirksam:

1. Sie ist aktuell. Alte Vollmachten aus den 90ern mit veralteten Formulierungen werden teilweise nicht akzeptiert. 2. Sie ist auffindbar. Eine Vollmacht im Safe, den nur Sie öffnen können, ist wertlos. Wichtig: Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) – Gerichte suchen dort im Ernstfall. 3. Die bevollmächtigte Person weiß Bescheid. Sie sollte die Vollmacht kennen, wissen, was erwartet wird, und im Notfall erreichbar sein.

Für jeden erwachsenen Angehörigen – Partner, Eltern, erwachsene Kinder – sollte eine Vorsorgevollmacht vorhanden sein. Es ist das einzige Dokument, das zwischen „Familie entscheidet selbst" und „Gericht entscheidet für Familie" steht.

Wie Tadoro dabei hilft

Tadoro prüft für jeden Erwachsenen im Vorsorgeplan, ob eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, ob sie im ZVR registriert ist, und ob Ihre Familie weiß, wo die Vollmacht liegt. Fehlt sie, weist Tadoro explizit darauf hin – mit einer Erinnerung alle paar Monate, bis der Punkt erledigt ist.

Wichtig: Tadoro erstellt oder speichert keine Vollmachten selbst – das ist Sache des Notars oder der Betreuungsbehörde. Wir prüfen nur, ob der Punkt *geregelt ist* – und ob Ihre Familie im Ernstfall weiß, wie sie darauf zugreift. Das ist der Unterschied zwischen einem Ordner voller Formulare und einer Familie, die vorbereitet ist.

Familienvorsorge heißt: jede erwachsene Person in Ihrer Familie hat eine gültige Vorsorgevollmacht – und alle wissen, wo sie liegt. Tadoro hält das im Blick. 14 Tage kostenlos testen.

Quellen & Weiterführend

Dieser Artikel stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen und offizielle Quellen:

  • BGB §1814 ff. – Betreuungsrecht (Reform 2023)
  • BGB §1358 – Notvertretungsrecht für Ehegatten (seit 2023)
  • BMJ-Broschüre „Betreuungsrecht – Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht“
  • Bayerisches Staatsministerium der Justiz – Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.

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