Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: · 10 Min Lesezeit
Kryptowährungen werden in Deutschland inzwischen von rund einem Zehntel der Erwachsenen gehalten – mit stark steigender Tendenz seit der Bitpanda-MiCAR-Zulassung Anfang 2025. Im Erbfall führt das zu einer Konstellation, die in der klassischen Vorsorge-Beratung selten thematisiert wird: Das Vermögen existiert, der rechtliche Anspruch ist klar – aber ohne den richtigen Zugang ist es unwiederbringlich verloren. Anders als bei einem Bankkonto oder einer Lebensversicherung gibt es bei nicht-verwahrten Krypto-Beständen keine zentrale Stelle, die das Vermögen verwalten und freigeben könnte. Was über Zugang oder Verlust entscheidet, sind zwölf oder vierundzwanzig englische Wörter – die Seed-Phrase. Wer diese Mechanik nicht versteht, baut die Vorsorge für die digitale Vermögensschicht auf der falschen Seite.
Auf einen Blick
Krypto-Bestände werden in zwei grundsätzlich verschiedenen Modellen verwahrt:
Custodial Wallets (zentral verwahrte Bestände): Eine Börse oder ein regulierter Anbieter (Coinbase, Binance, Kraken, Bitpanda, Bison) hält die privaten Schlüssel. Der Nutzer hat ein Konto, eine E-Mail-Adresse, ein Passwort, oft eine 2-Faktor-Authentifizierung. Aus Sicht der Vererbung ist das vergleichbar mit einem Online-Brokerage-Konto: Die Börse kann nach Vorlage von Sterbeurkunde, Erbschein und Identitätsnachweis das Vermögen freigeben oder übertragen. Bearbeitungszeit typisch 4 bis 12 Wochen.
Non-custodial Wallets (selbstverwahrte Bestände): Hardware-Wallets (Ledger, Trezor, BitBox) und Software-Wallets (MetaMask, Exodus). Die privaten Schlüssel liegen ausschließlich beim Nutzer – in Form einer Seed-Phrase, einer PIN, ggf. einer zusätzlichen Passphrase. Es gibt keine zentrale Stelle, die intervenieren kann. Wer die Seed-Phrase nicht hat oder rekonstruieren kann, hat keinen Zugriff – auch nicht mit Gerichtsbeschluss, auch nicht mit Erbschein. Die Coins existieren weiterhin auf der Blockchain, sind aber dauerhaft eingefroren.
Dieser Unterschied ist die wichtigste Weichenstellung der gesamten Vorsorge für Krypto-Vermögen. Bei custodial Beständen funktioniert die klassische Nachlass-Logik (Erbschein, Antrag, Übertragung); bei non-custodial Beständen entscheidet ausschließlich die physische Verfügbarkeit der Seed-Phrase über Zugriff oder Totalverlust.
Die Seed-Phrase (auch Recovery-Phrase oder Mnemonic) ist eine Folge von 12 oder 24 englischen Wörtern aus einer fest definierten Liste mit 2.048 Einträgen. Der Standard ist im Bitcoin Improvement Proposal 39 (BIP39) definiert. Eine 24-Wort-Phrase entspricht 256 Bit Entropie – eine kryptografische Sicherheit, die mit heutiger Hardware nicht zu brechen ist.
Aus der Seed-Phrase werden über den hierarchical-deterministic-Standard (BIP32) ALLE privaten Schlüssel des Wallets deterministisch abgeleitet. Das bedeutet:
- Wer die Seed-Phrase besitzt, kontrolliert das gesamte Wallet – unabhängig davon, ob die Hardware-Wallet noch existiert, ob die Software-App noch installiert ist oder ob das Gerät gestohlen wurde. - Wer die Seed-Phrase verliert, verliert alles. Es gibt keine Wiederherstellung, kein „Passwort vergessen"-Reset, keine Kundenhotline. - Wer die Seed-Phrase teilt, gibt die vollständige Kontrolle weiter – ohne dass die ursprüngliche Person das merkt.
BIP39-Passphrase (optional, „25. Wort"): Manche Wallets erlauben eine zusätzliche selbst gewählte Passphrase, die zur Seed hinzugefügt wird. Die kryptografische Wirkung: eine völlig andere Wallet-Ableitung. Vorteil: doppelter Schutz, denn wer die Seed kennt, aber nicht die Passphrase, sieht ein leeres Wallet. Nachteil für die Vererbung: die Passphrase muss separat dokumentiert sein, sonst doppelter Verlust trotz vollständiger Seed.
Shamir Secret Sharing (SLIP39): Die Trezor Model T Hardware-Wallet bietet nativ ein k-aus-n-Backup-Verfahren. Die Seed wird in mehrere Recovery-Shares aufgeteilt (zum Beispiel 3 aus 5); eine definierte Mindestzahl reicht zur Rekonstruktion. Anwendung in der Vererbung: Shares auf Familie, Anwalt, Bankschließfach und Vertrauensperson verteilen. Unterhalb des Thresholds leakt kein einzelner Share Informationen über die Seed.
Multisig-Wallets: Eine Transaktion erfordert mehrere Signaturen (k aus n, typisch 2 aus 3). Für die Vererbung: Nutzer, Anwalt und Familie haben je einen Schlüssel; bei Ausfall des Nutzers können die beiden anderen zusammen handeln. Bitcoin nativ über P2SH oder P2WSH, Ethereum über Smart Contracts wie Gnosis Safe. Komplexer Aufbau, eher ab signifikanten Vermögen (über €100.000).
Mit Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17, sogenannter Facebook-Nachlass-Fall) hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Der Nutzungsvertrag mit einer Online-Plattform geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 Absatz 1 BGB auf die Erben über. Digitale Inhalte werden wie analoge (Tagebücher, Briefe) vererbt. Die Datenschutz-Grundverordnung greift nicht, da sie nur lebende Personen schützt.
Für Krypto bedeutet das: Bei custodial Beständen an einer Börse können Erben den Zugang einfordern. Die Börse muss kooperieren, sobald Erbschein und Sterbeurkunde vorliegen. Verweigerung führt zu Schadensersatz-Ansprüchen.
Für non-custodial Bestände hilft das Urteil praktisch nicht. Der BGH kann keine kryptografischen Schlüssel herbeizaubern. Wenn die Seed-Phrase verloren ist, ist sie verloren – das beste Gerichtsurteil und der vollständigste Erbschein ändern daran nichts. Die rechtliche Erbenstellung verleiht zwar den Anspruch, aber keinen physischen Zugang.
Das ist der Punkt, an dem klassische Erbrechts-Beratung an die Grenze stößt: Die juristische Logik („was rechtmäßig dem Erben zusteht, ist erbbar") trifft auf eine technische Realität („ohne Schlüssel kein Zugriff, niemals"), die nicht juristisch lösbar ist – nur durch Vorsorge vor dem Todesfall.
Die großen Krypto-Börsen haben inzwischen formalisierte Nachlass-Verfahren. Stand 2026:
Coinbase: Sterbeurkunde, Erbschein oder Letters Testamentary, Identitätsnachweis des Erben. Antrag über den Coinbase Support; Bearbeitungszeit typischerweise 4 bis 12 Wochen.
Binance: Sterbeurkunde, Erbschein und Identitätsverifikation. Das Konto wird bis Abschluss des Prozesses gesperrt.
Bitpanda: Seit Januar 2025 EU-weit MiCAR-lizenziert durch die BaFin – damit der für deutsche Erben rechtlich am klarsten regulierte Anbieter im Vergleich. Antrag über Helpdesk mit Sterbeurkunde, Erbschein und gegebenenfalls Anwaltsbestätigung; Bearbeitungszeit 4 bis 8 Wochen.
Kraken: Vergleichbarer Prozess; Anforderungen variieren je nach Kontovolumen.
Für alle Exchange-Nachlass-Verfahren gilt: Je vollständiger die Unterlagen beim ersten Antrag sind, desto schneller läuft das Verfahren. Häufige Verzögerungen entstehen durch fehlende Übersetzungen (bei nicht-deutschsprachigen Exchanges), unklare Konstellationen mit Pflichtteilsberechtigten oder ungelöste Wallet-Adressen, die im Erbschein nicht erwähnt sind.
Wichtig: Auch bei custodial Beständen kann es Krypto-Anteile geben, die nicht im klassischen Sinne auf dem Exchange-Konto liegen – etwa „Staked"-Bestände, Liquidity-Pool-Anteile, NFTs in einer angeschlossenen Wallet. Diese Bestände werden teilweise nicht über den Standard-Nachlass-Prozess freigegeben und erfordern individuelle Klärung.
Krypto im Nachlass wird steuerlich in zwei Schritten erfasst:
Erbschaftsteuer: Maßgeblich ist der gemeine Wert am Todesstichtag (§§ 9, 11 ErbStG in Verbindung mit § 9 BewG). Für die Bewertung empfiehlt sich der Mittelwert mehrerer Handelsplätze; bei großen Beständen gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten. Wertschwankungen nach dem Stichtag sind für die Erbschaftsteuer irrelevant. Die persönlichen Freibeträge (Ehegatte €500.000, Kinder €400.000) gelten auch hier.
Einkommensteuer beim Verkauf durch den Erben: Eine wichtige Erleichterung, die oft übersehen wird. Nach § 23 Absatz 1 Satz 3 EStG übernimmt der Erbe die Anschaffungszeit des Erblassers („Fußstapfentheorie"). Konkret: Hielt der Erblasser ein Krypto-Asset bereits ein Jahr oder länger, ist der Verkauf durch den Erben sofort steuerfrei – die Spekulationsfrist beginnt NICHT neu mit dem Erbfall.
Beispiel: Der Erblasser kaufte 2021 Bitcoin im Wert von €30.000, stirbt 2026 mit Bitcoin-Beständen im Wert von €120.000. Erbschaftsteuer fällt auf den vollen Wert von €120.000 an (abzüglich Freibetrag). Verkauft der Erbe später, ist der Verkauf einkommensteuerfrei, weil die ursprüngliche Haltedauer des Erblassers (über ein Jahr) übernommen wird.
Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (ersetzt das Schreiben vom 10. Mai 2022) regelt Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten, Steuerreports und Bewertung von Kryptowerten detailliert. Es lohnt sich, für die Erbschaft eine Inventarliste mit Stichtagswerten zu führen – das spart der Erbenseite Aufwand bei der Steuererklärung.
Die Seed-Phrase ist physisch zu sichern. Verbreitete Optionen:
Papier: Anfällig für Feuer, Wasser, Tintenverblassen, Insekten, Kinder mit Buntstiften. Für signifikante Beträge nicht empfohlen.
Metall (empfohlen): Edelstahl-Backup-Lösungen wie die Cryptosteel Capsule (Edelstahl 303/304, getestet über eine Stunde bei 1.350°C) oder Billfodl (Edelstahl 316, hitzebeständig bis 1.400°C). Feuerfest, säurefest, wasserfest. Kosten zwischen €60 und €120, einmalig. Für jedes Krypto-Vermögen über €5.000 sinnvoll.
Geografische Verteilung: Mindestens zwei räumlich getrennte Aufbewahrungsorte (zum Beispiel Bankschließfach und Tresor zu Hause), gerne mit Shamir-Aufteilung auf drei oder mehr Orte. Brand, Einbruch oder Hochwasser an einem Ort vernichten nicht das Vermögen.
Was NICHT funktioniert:
- Foto auf dem Smartphone – jede Cloud-Synchronisation kompromittiert die Seed. - Cloud-Speicher (iCloud, Dropbox, Google Drive) – einer der größten Angriffsvektoren. - Excel oder Notiz-App – mit jedem Backup mit. - E-Mail-Entwurfsordner – wird automatisch synchronisiert. - Passwort-Manager – auch dort potenziell exfiltrierbar.
Alle digitalen Speicher-Optionen defeaten das Cold-Storage-Prinzip, das den eigentlichen Wert der Hardware-Wallet ausmacht. Eine Seed-Phrase ist physisch, nicht digital.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allgemein Hardware-Wallets, schützt Zugangsdaten und mehrere kryptografisch geschützte Sicherheitskopien – formuliert aber keine spezifischen Vererbungs-Empfehlungen. Hier setzt die Verbraucherzentrale an: Zugangsdaten-Listen handschriftlich oder gedruckt, sicher gelagert, regelmäßig aktualisiert; Vertrauensperson kennt den Lagerort.
Vier konkrete Schritte:
1. Inventarisierung. Welche Krypto-Bestände existieren in Ihrer Familie? Bei welcher Börse, in welcher Hardware-Wallet, in welcher Software-Wallet? Eine grobe Übersicht reicht: was, wo, ungefähre Größenordnung.
2. Custodial-Bestände: Nachlass-Informationen dokumentieren. Bei jeder Börse: Anbieter-Name, ungefähre Kontonummer (nicht das Passwort), Notfall-Hinweis zum Nachlass-Prozess. Die Erben brauchen keinen Login, sie brauchen die Information, WO welche Konten existieren – den Rest erledigt der Nachlass-Prozess der Börse.
3. Non-custodial Bestände: Seed-Phrase-Aufbewahrung kritisch prüfen. Wo liegt die Seed? Auf welchem Medium (Papier, Metall)? An wie vielen Orten? Existiert eine BIP39-Passphrase, und wenn ja, ist sie separat dokumentiert? Wer weiß vom Standort? Bei Beträgen über €10.000 lohnt sich ein Upgrade auf Metall-Speicher und geografische Verteilung. Bei Beträgen über €100.000 sollten Shamir oder Multisig ernsthaft erwogen werden.
4. Schriftliche Anleitung im Notfallordner. Nicht die Seed selbst – aber eine Anleitung: „Hardware-Wallet liegt im Tresor, PIN ist beim Notar, Seed ist auf Metall im Bankschließfach und Stahl-Capsule im Schreibtisch zweite Schublade." Die Familie muss im Ernstfall nicht raten.
Für Familienangehörige ohne Krypto-Erfahrung: ein qualifizierter Testamentsvollstrecker oder Anwalt mit Krypto-Expertise kann sinnvoll sein, vor allem bei höheren Beträgen oder komplexen Setups (DeFi, NFTs, gestakte Bestände).
Tadoro speichert keine Seed-Phrasen, keine Passwörter, keine Kontonummern. Stattdessen prüft Tadoro die Vorsorge-Konstellation: Existieren Krypto-Bestände? Custodial (welche Börse) oder non-custodial (welche Hardware-Wallet)? Wo liegt die Zugangs-Information? Wer in der Familie weiß davon?
Im Bereich Finanzielles und im Ernstfallplan für den Todesfall taucht „Krypto-Bestände" als konkreter Schritt auf – mit den hinterlegten Börsen-Namen, dem dokumentierten Hardware-Wallet-Standort (ohne die Seed selbst) und einer Erinnerung daran, dass non-custodial Bestände ohne Seed-Phrase unwiderruflich verloren sind.
Wichtig dabei: Tadoro ersetzt keinen Krypto-Anwalt, keine Steuerberatung und keine Sicherheits-Beratung. Die Plattform stellt sicher, dass die Information über Existenz und Standort der Bestände im Ernstfall verfügbar ist – das schließt die häufigste Vererbungs-Lücke: „Die Familie wusste vom Vermögen, aber nicht, wo die Seed liegt."
Familienvorsorge heißt auch: dass Krypto-Vermögen im Erbfall nicht im Niemandsland einer vergessenen Hardware-Wallet endet. Tadoro hält die Übersicht über Börsen, Wallet-Standorte und Zugangs-Hinweise aktuell – ohne Seeds, ohne Passwörter, ohne Beträge zu speichern. 14 Tage kostenlos testen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.
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