Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: · 5 Min Lesezeit
Mit dem Tod eines Menschen entstehen zwei steuerliche Pflichten für die Erben: Erstens die letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen für das Sterbejahr (§ 25 EStG i. V. m. § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge). Zweitens – bei Vermögen über den Freibeträgen – die Erbschaftsteuer-Erklärung. Beides ist zeitkritisch und in der Praxis oft unterschätzt. Hinzu kommt die Erbenhaftung: Erben übernehmen die Steuerschulden des Verstorbenen, allerdings beschränkbar (Nachlassverwaltung, Inventar, Nachlassinsolvenz).
Letzte Einkommensteuer-Erklärung – Frist 31. Juli
Zeitraum: 1. Januar des Sterbejahrs bis Todestag. Pflicht zur Abgabe besteht, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Steuererklärungen abgeben musste oder im Sterbejahr nicht-pauschalbesteuerte Einkünfte hatte. Frist: 31. Juli des Folgejahrs (mit Steuerberater bis 28. Februar des übernächsten Jahres). Bei Erbengemeinschaft: ein Mitglied gibt für alle ab.
ELSTER-Zugang des Verstorbenen – kein Übergang
Das ELSTER-Konto des Verstorbenen kann NICHT von den Erben weiter genutzt werden – auch nicht mit Vorsorgevollmacht. Erben müssen entweder eigenen ELSTER-Zugang nutzen ODER die Erklärung in Papierform abgeben. Steuerunterlagen des Verstorbenen (Einkommensnachweise, Bescheide, Belege) systematisch sichern.
Erbschaftsteuer – Anzeige + Erklärung
Anzeigepflicht: 3 Monate nach Kenntnis vom Erbfall – formloses Schreiben an das Finanzamt (Sterbeurkunde, Verwandtschaftsverhältnis, ungefährer Vermögensumfang). Vom Finanzamt fordert dann ggf. die Erbschaftsteuer-Erklärung an. Freibeträge (2026): Ehegatte €500.000, Kinder €400.000, Enkel €200.000, Eltern bei Erbfall €100.000, Geschwister/Schwager €20.000. Erbschaftsteuer fällt nur auf den ÜBERSCHUSS über den Freibetrag an.
Erbenhaftung beschränken – Möglichkeiten kennen
Erben haften grundsätzlich UNBESCHRÄNKT für Steuerschulden des Verstorbenen – also auch mit eigenem Vermögen (§ 1967 BGB). Beschränkung möglich durch: (1) Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht, (2) Nachlassinsolvenz bei Überschuldung, (3) Errichtung eines Inventars + Einrede der beschränkten Erbenhaftung. Bei unklarem Nachlass UNBEDINGT vor unbedachten Verfügungen anwaltlich beraten lassen – Annahme der Erbschaft ist meist still binnen 6 Wochen.
Sozialhilfe-Rückgriff prüfen – bis 10 Jahre rückwirkend
Hat der Verstorbene Sozialhilfe bezogen, kann das Sozialamt im Erbfall einen Rückgriff aus dem Nachlass geltend machen – bis zu 10 Jahre rückwirkend (§ 102 SGB XII). Beerdigungskosten, angemessenes Familienvermögen, Schonvermögen sind geschützt. Bei größerem Erbe in Familien mit Sozialhilfe-Bezug: anwaltliche Bewertung vor Annahme der Erbschaft empfehlenswert.
Grundlagen: § 1922 BGB (Gesamtrechtsnachfolge), § 1967 BGB (Erbenhaftung), §§ 1975, 1990 BGB (Beschränkung der Haftung), § 25 EStG (Steuerpflicht), §§ 30, 31 ErbStG (Anzeige- und Erklärungspflicht Erbschaftsteuer), § 102 SGB XII (Sozialhilfe-Rückgriff). Bundesländer können bei Erbschaftsteuer abweichende Verwaltungsregelungen haben; Bundesfinanzministerium veröffentlicht aktuelle Freibeträge und Steuersätze.
Finanzamt des Verstorbenen: zentrale Anlaufstelle für letzte Einkommensteuer und Erbschaftsteuer. Steuerberater (Honorar; bei komplexen Nachlässen empfohlen – kann mit Berücksichtigung aller Freibeträge die Erbschaftsteuer deutlich senken). Lohnsteuerhilfevereine bei einfachen Fällen (z. B. VLH, BVL – Mitgliedschaft ~€150/Jahr). Anwaltliche Beratung bei unklarem Nachlass oder Verdacht auf Überschuldung – Fachanwalt für Erbrecht. Verbraucherzentrale bietet Erstberatung.
Annehmen, die letzte Steuererklärung sei freiwillig – wenn der Verstorbene Lebzeit-pflichtig war, sind die Erben es ebenso. Versäumte Frist führt zu Verspätungszuschlägen und Nachzahlungszinsen.
Erbschaft annehmen, ohne die Schuldenseite zu prüfen – die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung läuft schnell ab. Bei Unklarheit über Schulden: Frist nutzen für Inventar oder Konsultation Fachanwalt Erbrecht.
Erbschaftsteuer-Anzeige vergessen – die 3-Monats-Frist für die formlose Anzeige ist eine Bringschuld. Auch wenn am Ende keine Steuer anfällt, ist die Anzeige Pflicht.
Steuerunterlagen des Verstorbenen entsorgen – Aufbewahrungsfrist gilt weiter. 10 Jahre für gewerbliche Unterlagen, 6 Jahre für Privat. Vor Entsorgung mit Steuerberater abstimmen.
Sozialhilfe-Rückgriff übersehen – wer eine größere Erbschaft trotz Sozialhilfe-Bezug des Verstorbenen erhält, kann nachträglich vom Sozialamt herangezogen werden. Bei Verdacht: vor Annahme prüfen lassen.
Tadoro hält fest, was zu tun ist, was davon erledigt ist und wo die Unterlagen liegen.
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