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Pflegeversicherung & Pflegezusatz

Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: 20. April 2026 · 5 Min Lesezeit

In Deutschland ist die Pflegeversicherung zweistufig aufgebaut. Gesetzlich Krankenversicherte (rund 73 Millionen) zahlen in die Soziale Pflegeversicherung (SPV) ihrer Pflegekasse ein; privat Krankenversicherte (rund 9 Millionen) in eine Private Pflegepflichtversicherung. Beide arbeiten nach dem Pay-as-you-go-Prinzip und zahlen feste Leistungsbeträge je nach Pflegegrad (1–5, seit der Reform 2017 statt der alten Pflegestufen). Die konkreten Beträge (Stand 2026): Bei häuslicher Pflege durch Angehörige gibt es Pflegegeld von €347/Monat (Pflegegrad 2) bis €990/Monat (Pflegegrad 5). Bei professionellem Pflegedienst Pflegesachleistungen €796 bis €2.299/Monat. Bei vollstationärer Heimpflege €805 bis €2.096/Monat. Klingt nach viel, ist aber oft nur die Hälfte der echten Kosten. Ein Heimplatz kostet 2026 typischerweise €4.000–€6.000/Monat (Pflegekosten + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten + Eigenanteil). Häusliche Pflege bei Demenz €3.000–€5.000/Monat (Pflegedienst + Hilfsmittel + Tagespflege + Verhinderungspflege). Die Lücke zwischen gesetzlicher Leistung und tatsächlichen Kosten trägt entweder die Familie aus laufendem Einkommen oder Erspartem, oder das Sozialamt – das aber Rückgriff nimmt auf Schonvermögen, Erbe und unter Umständen erwachsene Kinder mit Einkommen über €100.000/Jahr (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020). Genau diese Lücke schließt eine private Pflegezusatzversicherung. Drei Tarif-Arten gibt es am Markt: Pflegetagegeldversicherung zahlt einen festen Tagessatz unabhängig von tatsächlichen Kosten, frei verwendbar – am flexibelsten, am häufigsten empfohlen. Pflegekostenversicherung erstattet konkrete Kosten gegen Belege, heute weniger verbreitet. Pflegerentenversicherung zahlt eine lebenslange Rente bei Pflegefall, höhere Beiträge, oft mit Sparprodukt kombiniert. Eine staatlich geförderte Sondervariante ist Pflege-Bahr (offiziell als Förderpflege bezeichnet): bei mindestens €120/Jahr eigenem Beitrag gibt es €60/Jahr Zulage. Klingt attraktiv, deckt aber nur €600/Monat bei Pflegegrad 5 – meist deutlich weniger als ein normaler Tarif zum gleichen Beitrag. Pflege-Bahr lohnt vor allem für Personen mit Vorerkrankungen, da die Annahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung greift.

Praxis-Anleitung

Was Sie zur Erstellung brauchen

Was muss enthalten sein?

Pflegelücke realistisch berechnen

Aktuelle Heim-Tarife in der Region recherchieren (Vergleichsportale wie heimverzeichnis.de, oder direkt bei Heimen anfragen) – typisch €4.000–€6.000/Monat. Davon die gesetzliche Leistung abziehen (€2.096/Monat bei Pflegegrad 5 vollstationär ist die obere Grenze). Differenz ist die monatliche Eigenbeteiligung – bei Pflegegrad 5 typischerweise €2.000–€4.000/Monat. Über 5 Jahre Pflege (statistischer Durchschnitt): €120.000–€240.000 ausschließlich Pflegekosten, darüber hinaus Unterkunft, Investitionskosten und Eigenanteil. Wer dieses Risiko nicht aus dem Vermögen abdecken kann, braucht eine Zusatzversicherung.

Tarif-Art bewusst wählen

Pflegetagegeld ist für die meisten Familien die richtige Wahl: fester Tagessatz (z. B. €60/Tag bei Pflegegrad 5 = €1.800/Monat), zahlt anteilig je Pflegegrad (typisch 30 % bei Grad 1, 100 % bei Grad 5), Geld geht an die versicherte Person und kann frei verwendet werden – egal ob Heim, Pflegedienst oder familieninterne Aufwandsentschädigung. Pflegekostenversicherung erstattet nur tatsächlich nachgewiesene Pflegekosten – bürokratischer, weniger flexibel. Pflegerentenversicherung kombiniert Sparprodukt + Pflegerente, meist nur sinnvoll als Ergänzung zu einer privaten Rentenversicherung. Pflege-Bahr ist für Menschen mit Vorerkrankungen interessant (Annahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung), für Gesunde lohnt der Vergleich mit normalen Tarifen meist nicht.

Eintrittsalter + Vorerkrankungen

Eintrittsalter ist DER preisbestimmende Faktor. Beispiel Pflegetagegeld €50/Tag bei Pflegegrad 5: Eintritt mit 35 Jahren ca. €30/Monat, mit 50 Jahren ca. €60/Monat, mit 65 Jahren ca. €130/Monat – bei gleicher Leistung. Wer bis Mitte 60 wartet, zahlt das Vier- bis Fünffache. Vorerkrankungen werden in den Gesundheitsfragen abgefragt: dokumentierte Demenz/Alzheimer-Diagnose, MS, Parkinson, schwere Depressionen, vorhergehende Schlaganfälle, ALS – führen oft zu Ablehnung oder Risikoausschluss. TIPP: vor dem regulären Antrag eine anonyme Risikovoranfrage durch einen unabhängigen Makler stellen lassen – bei Ablehnung vermeidet das einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS), der spätere Anträge bei anderen Versicherern erschwert.

Familienzusammenhang + Vollmacht klären

Eine Pflegezusatzversicherung nützt nur, wenn die Familie sie kennt und im Pflegefall geltend machen kann. Die versicherte Person ist im Regelfall in einer Position, wo sie selbst keine Anträge mehr stellen kann (Demenz, Schlaganfall, Pflegegrad 5). Daher: Versicherer, Tarif-Name, Policennummer und Hinterlegungsort der Police im Notfallordner festhalten – mindestens zwei Vertrauenspersonen sollten Bescheid wissen. Eine Vorsorgevollmacht ist Voraussetzung, damit der Bevollmächtigte mit dem Versicherer kommunizieren und Zahlungen empfangen kann. Wichtig: Auszahlung beim Pflegetagegeld geht in der Regel auf das Konto der versicherten Person – wenn dieses bei Pflegefall nicht zugänglich ist (Kontosperre, fehlende Vollmacht), liegt das Geld brach, während Pflegerechnungen anlaufen. Bankvollmacht für ein Spezialkonto mitabklären.

Sozialamt-Rückgriff verstehen

Wenn die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen + Schonvermögen + gesetzlicher Pflegeversicherung gedeckt werden können, springt das Sozialamt ein (Hilfe zur Pflege, § 61 SGB XII). Aber: das Sozialamt holt sich das Geld zurück. Schonvermögen der pflegebedürftigen Person ist auf €10.000 begrenzt (§ 90 SGB XII; Anhebung geplant). Zusätzlich schützt § 66a SGB XII bis zu €25.000 für Hilfe-zur-Pflege-Empfänger, wenn dieses Vermögen während des Leistungsbezugs aus eigenem Erwerbseinkommen aufgebaut wurde. Vermögen darüber wird zur Pflegefinanzierung herangezogen, einschließlich Immobilieneigentum (Auflagenlast im Grundbuch möglich). Schenkungen aus den letzten 10 Jahren können zurückgefordert werden (§ 528 BGB) – Übertragung des Hauses an die Kinder schützt nicht zuverlässig. Erwachsene Kinder werden seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 nur ab €100.000 Bruttoeinkommen pro Jahr herangezogen. Eine Pflegezusatzversicherung schützt das Vermögen der pflegebedürftigen Person UND entlastet die Kinder, weil die Eigenbeteiligung sinkt.

Rechtliche Anforderungen

Gesetzliche Grundlage: SGB XI (Soziale Pflegeversicherung); für die private Pflegepflicht: VVG + Tarifbedingungen. Pflege-Bahr basiert auf § 127 SGB XI (Förderpflegeversicherung). Annahmepflicht: gesetzliche und private Pflegepflicht haben Annahmepflicht. Pflegezusatz hat KEINE Annahmepflicht – Versicherer können ablehnen oder Zuschläge verlangen, AUSSER bei Pflege-Bahr (mit eingeschränkter Leistung). Sozialamt-Rückgriff: § 90 SGB XII (Schonvermögen), § 528 BGB (Schenkungsrückforderung), § 1601 BGB (Elternunterhalt), § 16 Angehörigen-Entlastungsgesetz (€100.000-Grenze). Steuerlich: Pflegezusatz-Beiträge sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen begrenzt absetzbar (§ 10 EStG), Auszahlungen aus Pflegetagegeld sind steuerfrei. Pflegerenten-Auszahlungen werden mit dem Ertragsanteil versteuert.

Wo bekomme ich es?

Direkt bei Versicherern: Allianz, ERGO, AXA, R+V, DKV, Debeka – fast alle größeren Krankenversicherer haben Pflegezusatztarife. Vergleich am besten über unabhängige Makler (PKV-/Pflegezusatz-Spezialisten) oder Vergleichsportale (Verivox, Check24, Stiftung Warentest – letztere veröffentlicht regelmäßig Tarifvergleiche). Pflege-Bahr: nur bei staatlich anerkannten Tarifen, die das Förder-Logo tragen. Beratung: Verbraucherzentrale (kostenpflichtig, neutral, qualitativ hochwertig – €30–€100/Beratung), unabhängige Versicherungsmakler (provisionsbasiert, nicht immer neutral). Wichtig: bei Tarifvergleichen NICHT nur den Beitrag prüfen, sondern auch die Bedingungen – insbesondere Wartezeit (typisch 36 Monate), Karenzzeit (manche Tarife zahlen erst ab Pflegegrad 3), Beitragsanpassungsklausel, Kündigungsbedingungen.

Zum offiziellen Formular

Häufige Fehler

Sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen – sie ist eine Sockelversicherung, kein Vollkostenschutz. Wer das Pflegerisiko ohne Zusatz trägt, übernimmt im Extremfall €120.000–€240.000+ aus eigenem Vermögen, danach greift das Sozialamt mit Rückgriff auf den Erbteil.

Pflege-Bahr ohne Vergleich abschließen – der staatliche Zuschuss von €60/Jahr klingt gut, aber für €5/Monat zusätzlich gibt es bei vielen Versicherern Standardtarife mit deutlich höherer Leistung. Pflege-Bahr hat zudem eine 5-jährige Wartezeit (vs. typisch 36 Monate bei Standardtarifen) und lohnt fast nur bei Vorerkrankungen, wo die Annahmepflicht greift.

Zu lange warten – mit jedem Lebensjahr steigt der Beitrag um ca. 2–4 %, ab 60 deutlich stärker, und ab 70 ist bei vielen Anbietern kein Neuabschluss mehr möglich. Optimal ist ein Eintritt zwischen 30 und 50 Jahren bei guter Gesundheit.

Auszahlungskonto ohne Vollmacht klären – die Versicherung zahlt im Pflegefall auf ein Konto der versicherten Person. Ohne Bankvollmacht oder Vorsorgevollmacht kommt die Familie nicht ans Geld, während die Pflegerechnungen anlaufen.

Familie nicht informieren – der beste Tarif nützt nichts, wenn die Familie im Pflegefall nichts von der Versicherung weiß. Versicherer-Name + Policennummer im Notfallordner festhalten, mindestens zwei Vertrauenspersonen einweihen.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.

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