Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: · 5 Min Lesezeit
Im Notfall fragt jedes Krankenhaus als Erstes: Welche Medikamente nimmt der Patient? Die Antwort entscheidet über Wechselwirkungen, über sichere Anästhesie, über die Dosierung von Notfallmedikamenten und über mögliche Allergiereaktionen. Wer regelmäßig drei oder mehr Medikamente gleichzeitig einnimmt, hat seit 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) nach § 31a SGB V – ein DIN-A4-Ausdruck mit QR-Code, den Kliniksysteme direkt einlesen können. Auch wer nur ein oder zwei Medikamente nimmt, sollte eine schriftliche Liste griffbereit haben; Notärzte raten sonst im Blindflug.
Handelsname und Wirkstoff
Beide angeben – der Notarzt braucht den Wirkstoff für Dosierungsentscheidungen, die Familie erkennt die Schachtel am Handelsnamen. 'Marcumar / Phenprocoumon' ist besser als nur eines von beiden.
Dosierung und Einnahmezeit
Stärke in mg, Schema (morgens/mittags/abends/nachts), bei Bedarfsmedikamenten auch den Auslöser: 'Tavegil 1 mg bei Allergieschub'. Bei Insulin: Einheiten, nicht nur Millimeter.
Grund der Einnahme
Für welches Problem wird das Medikament genommen? 'Marcumar nach Schlaganfall 2022' ist im Notfall aussagekräftiger als nur der Wirkstoffname – der Notarzt sieht sofort die zugrundeliegende Diagnose.
Allergien und Unverträglichkeiten
Separat und prominent – nicht versteckt in einer Fußzeile. Penicillin, Kontrastmittel, Latex, Narkosemittel: alle im Notfall relevanten Reaktionen, inklusive Schweregrad (Hautausschlag vs. anaphylaktischer Schock). Nahrungsergänzungsmittel wie Johanniskraut oder hochdosiertes Magnesium haben echte Wechselwirkungen – also auch listen.
Datum und verordnender Arzt
Zuletzt aktualisiert am (Datum) und Name des Hausarztes. Eine BMP-Version von 2022 mit drei abgesetzten Medikamenten kann gefährlicher sein als gar keine Liste. Nach jeder Medikamentenänderung oder Packungsbeilagenänderung aktualisieren lassen.
Kein vorgeschriebenes Format. Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) nach § 31a SGB V ist der Standard – maschinenlesbar per QR-Code für Kliniksysteme (ab März 2026 auch in der elektronischen Patientenakte hinterlegbar). Anspruch auf einen BMP besteht bei systemischer Einnahme von drei oder mehr verordneten Medikamenten über mindestens 28 Tage; der Hausarzt druckt ihn kostenlos. Bei weniger Medikamenten: formloser Zettel, handschriftliche Liste oder App-Export sind rechtlich gleichwertig und praktisch genauso wirksam.
Der Hausarzt druckt den BMP bei der nächsten Routine-Untersuchung – einfach beim Termin darum bitten. Apotheken können bei ePA-Nutzern ebenfalls einen Plan erzeugen. Für Selbstpflege: Apps wie MediSafe oder MyTherapy führen eine Liste, die sich als PDF exportieren lässt. Ein zusätzlicher Notfallpass in Scheckkartengröße fürs Portemonnaie ergänzt den BMP für unterwegs – so liegt die Liste sowohl zu Hause im Ordner als auch physisch beim Patienten.
Zum offiziellen Formular'Die blaue Pille morgens' – reicht dem Notarzt nicht. Ohne Wirkstoffname und Dosierung keine sichere Entscheidung bei Wechselwirkungen und Dosisanpassung.
Liste zu Hause, Patient im Krankenhaus – die Liste muss AM Patienten sein. Kopie in den Geldbeutel, Kopie zur Vertrauensperson, Kopie in der Notfalltasche. Drei Orte sind kein Zuviel.
Altlasten bleiben drauf – abgesetzte Medikamente werden nicht aus der Liste gestrichen. Ein BMP mit zehn Einträgen, von denen drei längst nicht mehr genommen werden, führt zu falschen Schlussfolgerungen bei der Anamnese.
Nahrungsergänzungsmittel fehlen – auch Johanniskraut, hochdosiertes Magnesium, Eisenpräparate und pflanzliche Blutverdünner (Gingko, Knoblauchpräparate) haben echte Wechselwirkungen. Alles listen, was regelmäßig eingenommen wird.
Allergien nur in einer Fußzeile – eine Penicillinallergie muss PROMINENT sein, im Idealfall zusätzlich auf einem separaten Notfallpass mit 'Achtung: Allergie gegen …' in roter Schrift.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.