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Aktuelle Medikamentenliste (BMP)

Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: 20. April 2026 · 5 Min Lesezeit

Im Notfall fragt jedes Krankenhaus als Erstes: Welche Medikamente nimmt der Patient? Die Antwort entscheidet über Wechselwirkungen, über sichere Anästhesie, über die Dosierung von Notfallmedikamenten und über mögliche Allergie­reaktionen. Wer regelmäßig drei oder mehr Medikamente gleichzeitig einnimmt, hat seit 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) nach § 31a SGB V – ein DIN-A4-Ausdruck mit QR-Code, den Kliniksysteme direkt einlesen können. Auch wer nur ein oder zwei Medikamente nimmt, sollte eine schriftliche Liste griffbereit haben; Notärzte raten sonst im Blindflug.

Praxis-Anleitung

Was Sie zur Erstellung brauchen

Was muss enthalten sein?

Handelsname und Wirkstoff

Beide angeben – der Notarzt braucht den Wirkstoff für Dosierungsentscheidungen, die Familie erkennt die Schachtel am Handelsnamen. 'Marcumar / Phenprocoumon' ist besser als nur eines von beiden.

Dosierung und Einnahmezeit

Stärke in mg, Schema (morgens/mittags/abends/nachts), bei Bedarfsmedikamenten auch den Auslöser: 'Tavegil 1 mg bei Allergieschub'. Bei Insulin: Einheiten, nicht nur Millimeter.

Grund der Einnahme

Für welches Problem wird das Medikament genommen? 'Marcumar nach Schlaganfall 2022' ist im Notfall aussagekräftiger als nur der Wirkstoffname – der Notarzt sieht sofort die zugrundeliegende Diagnose.

Allergien und Unverträglichkeiten

Separat und prominent – nicht versteckt in einer Fußzeile. Penicillin, Kontrastmittel, Latex, Narkosemittel: alle im Notfall relevanten Reaktionen, inklusive Schweregrad (Hautausschlag vs. anaphylaktischer Schock). Nahrungs­ergänzungs­mittel wie Johanniskraut oder hochdosiertes Magnesium haben echte Wechselwirkungen – also auch listen.

Datum und verordnender Arzt

Zuletzt aktualisiert am (Datum) und Name des Hausarztes. Eine BMP-Version von 2022 mit drei abgesetzten Medikamenten kann gefährlicher sein als gar keine Liste. Nach jeder Medikamenten­änderung oder Packungs­beilagen­änderung aktualisieren lassen.

Rechtliche Anforderungen

Kein vorgeschriebenes Format. Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) nach § 31a SGB V ist der Standard – maschinenlesbar per QR-Code für Kliniksysteme (ab März 2026 auch in der elektronischen Patientenakte hinterlegbar). Anspruch auf einen BMP besteht bei systemischer Einnahme von drei oder mehr verordneten Medikamenten über mindestens 28 Tage; der Hausarzt druckt ihn kostenlos. Bei weniger Medikamenten: formloser Zettel, handschriftliche Liste oder App-Export sind rechtlich gleichwertig und praktisch genauso wirksam.

Wo bekomme ich es?

Der Hausarzt druckt den BMP bei der nächsten Routine-Untersuchung – einfach beim Termin darum bitten. Apotheken können bei ePA-Nutzern ebenfalls einen Plan erzeugen. Für Selbstpflege: Apps wie MediSafe oder MyTherapy führen eine Liste, die sich als PDF exportieren lässt. Ein zusätzlicher Notfallpass in Scheckkartengröße fürs Portemonnaie ergänzt den BMP für unterwegs – so liegt die Liste sowohl zu Hause im Ordner als auch physisch beim Patienten.

Zum offiziellen Formular

Häufige Fehler

'Die blaue Pille morgens' – reicht dem Notarzt nicht. Ohne Wirkstoffname und Dosierung keine sichere Entscheidung bei Wechselwirkungen und Dosisanpassung.

Liste zu Hause, Patient im Krankenhaus – die Liste muss AM Patienten sein. Kopie in den Geldbeutel, Kopie zur Vertrauens­person, Kopie in der Notfalltasche. Drei Orte sind kein Zuviel.

Altlasten bleiben drauf – abgesetzte Medikamente werden nicht aus der Liste gestrichen. Ein BMP mit zehn Einträgen, von denen drei längst nicht mehr genommen werden, führt zu falschen Schlussfolgerungen bei der Anamnese.

Nahrungsergänzungsmittel fehlen – auch Johanniskraut, hochdosiertes Magnesium, Eisenpräparate und pflanzliche Blutverdünner (Gingko, Knoblauchpräparate) haben echte Wechselwirkungen. Alles listen, was regelmäßig eingenommen wird.

Allergien nur in einer Fußzeile – eine Penicillin­allergie muss PROMINENT sein, im Idealfall zusätzlich auf einem separaten Notfallpass mit 'Achtung: Allergie gegen …' in roter Schrift.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.

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