Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: · 5 Min Lesezeit
Bestattungsvorsorge umfasst zwei Aspekte: Festlegen, WIE man bestattet werden möchte (Erdbestattung, Feuerbestattung, See, Friedwald, Trauerfeier, Musik) und WIE die Kosten gedeckt werden (durchschnittlich €5.000–€10.000 für eine Standard-Bestattung). Zwei Hauptformen der Finanzierung: (1) Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag – Einmalbetrag wird beim Bestatter deiner Wahl in einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG hinterlegt; im Todesfall direkt an den Bestatter ausgezahlt. (2) Sterbegeldversicherung – Versicherungsprodukt mit monatlichen Beiträgen, Auszahlung an die Familie. Beide schützen vor dem Sozialamt-Rückgriff: vorsorglich angespartes oder versichertes Bestattungsgeld zählt nicht zum Schonvermögen für Sozialhilfe.
Bestattungswünsche festhalten – schriftlich
Form (Erd-, Feuer-, See-, Naturbestattung), Ort (Heimatfriedhof, anonyme Ruhestätte, Familiengrab, Friedwald), Trauerfeier (kirchlich/weltlich, Musik, Redner), Sarg/Urne, Trauerkarten, Bewirtung, Grabschmuck. Wünsche im Bestattungsvorsorge-Vertrag verankern oder in einem separaten Wünsche-Dokument festhalten – NICHT im Testament (das wird oft erst nach der Bestattung eröffnet).
Treuhandvertrag – die sicherste Finanzierungsform
Einmalbetrag (typisch €5.000–€10.000) an einen Bestatter deiner Wahl. Geld geht NICHT in dessen Geschäftskonto, sondern auf ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG (insolvenzgeschützt nach §§ 1 ff. Bestattungsgesetz NRW analog in den meisten Bundesländern). Verzinsung gering, aber Geld ist sicher und zweckgebunden. Im Todesfall zahlt die Treuhand AG direkt an den ausgewählten Bestatter – kein Erbschein nötig, sofortige Verfügbarkeit.
Sterbegeldversicherung – Alternative für laufende Beiträge
Monatliche Beiträge je nach Alter und Versicherungssumme (€20–€80/Monat). Vorteile: kein Einmalbetrag nötig, Versicherungssumme oft höher als die eingezahlten Beiträge bei früherem Tod. Nachteile: Wer lange lebt, zahlt deutlich mehr ein als die Versicherungssumme; Auszahlung geht an die Erben (nicht zweckgebunden – kann für andere Zwecke genutzt werden, was Vorsorgeziel verfehlen kann). Eintrittsalter meist begrenzt (oft bis 75); ältere Antragsteller bekommen ungünstigere Konditionen.
Familie informieren – wo liegt der Vertrag?
Der beste Vorsorgevertrag nützt nichts, wenn die Familie ihn nicht findet. Bestatter-Name, Vertragsnummer und Hinterlegungsort in den Notfallordner aufnehmen. Mindestens zwei Personen sollten den Bestatter kennen. Die häufigste Gotcha: Familie weiß nichts vom Vertrag, beauftragt einen anderen Bestatter, das hinterlegte Geld bleibt unberührt.
Sozialhilfe-Schutz prüfen
Sowohl Treuhandvertrag als auch Sterbegeldversicherung sind in der Regel vor dem Sozialamt-Rückgriff geschützt – gilt als angemessene Bestattungsvorsorge. Konkrete Höhe wird vom Sozialamt geprüft (Faustregel: bis zu €5.000–€10.000 unproblematisch, höhere Beträge ggf. begründungspflichtig). Wer absehbar Sozialhilfe beziehen wird, sollte VOR dem Bezug Vorsorge treffen – danach werden Mittel auf das Schonvermögen angerechnet.
Bestattungsrecht ist Ländersache (z. B. BestattG NRW, BayBestG). Generell: Bestattungspflicht der Angehörigen (Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister – abhängig vom Bundesland). Vorsorgevertrag rechtlich ein Werkvertrag mit dem Bestatter, geschlossen zu Lebzeiten. Treuhandverträge unterliegen der Aufsicht der Bestatterbranche. Sterbegeldversicherungen sind reguläre Versicherungsverträge nach VVG. Schonvermögen-Schutz: § 90 SGB XII – angemessene Bestattungsvorsorge bleibt unberücksichtigt.
Treuhandvertrag: Direkt bei einem Bestatter deines Vertrauens. Der Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de) listet zertifizierte Mitglieder. Vorab Angebote vergleichen – Preise variieren stark, auch bei gleicher Leistung. Sterbegeldversicherung: Versicherungsmakler oder direkt bei Versicherern (Allianz, ERGO, DEVK). Vergleichsportale (Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest) für Marktüberblick. Beratung: Verbraucherzentrale (kostenpflichtig, qualitativ neutral), Bestatterverband (kostenlos, herstellerseitig).
Treuhand mit Sterbegeldversicherung verwechseln – sind völlig verschiedene Produkte. Treuhand: Einmalzahlung, zweckgebunden, sofort vollwertig. Versicherung: monatliche Beiträge, Auszahlung an Erben (nicht zweckgebunden), bei langem Leben oft schlechtes Verhältnis Beitrag/Auszahlung.
Geld direkt an den Bestatter zahlen statt auf das Treuhandkonto – bei Insolvenz des Bestatters ist das Geld weg. Immer auf das insolvenzgeschützte Treuhandkonto bestehen.
Bestattungswünsche im Testament festhalten – das wird oft erst Wochen NACH der Bestattung eröffnet. Wünsche gehören in einen separaten Vorsorge-Ordner, den die Familie sofort findet.
Familie nicht informieren – der Vertrag hilft nichts, wenn der Vertrag bei einem anderen Bestatter im Schreibtisch verstaubt während die Familie schon einen ganz anderen beauftragt hat.
Zu hoch dimensionieren – €30.000 für eine Standard-Bestattung sind unrealistisch. Sozialamt rechnet Beträge über dem Üblichen auf das Schonvermögen an. Realistische Bestattungskosten recherchieren (Bestatter-Angebote vergleichen).
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