Von der Tadoro-Redaktion · Letzte Aktualisierung: · 5 Min Lesezeit
Bei längerer Krankheit greift in Deutschland eine gestufte finanzielle Absicherung. Die Übergänge zwischen den Stufen sind die kritischen Punkte: Wer im Krankengeld ist und nicht rechtzeitig den nächsten Schritt einleitet (Reha, EMR), fällt aus der Versicherung und in eine Lücke. Die Krankenkasse weist meist nicht aktiv auf Übergänge hin – Eigenverantwortung ist nötig. Dieser Leitfaden ist die Karte durch das System: was zahlt was, wann läuft was aus, was muss vor dem Auslaufen organisiert sein.
Stufe 1 – Lohnfortzahlung (Tag 1–42)
6 Wochen volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankschreibung (§ 3 EFZG). Ab Tag 1 voller Lohn. Wichtig: Krankschreibung lückenlos; Folgekrankschreibung am LETZTEN Werktag der vorherigen einreichen, nicht später. Bei kurzfristiger Verzögerung droht Wegfall des Anspruchs für die Lücke.
Stufe 2 – Krankengeld (Tag 43 bis Woche 78)
Krankengeld zahlt die Krankenkasse: ~70 % des Bruttoeinkommens, max. 90 % netto, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze (2026: ~€135,63/Tag). Anspruch maximal 78 Wochen pro Krankheit innerhalb von drei Jahren. Mitwirkungspflichten: Termine wahrnehmen, Reha akzeptieren, Heilungsbemühungen nicht vereiteln. Verstöße können das Krankengeld kosten.
Stufe 3 – Reha einplanen, BEVOR Krankengeld ausläuft
Spätestens 6 Monate vor Krankengeld-Ende sollte die nächste Stufe geplant sein: Reha-Maßnahme oder Antrag auf Erwerbsminderungsrente. „Reha vor Rente“ ist Grundsatz – wer keine Reha gemacht hat, bekommt oft keine EMR. Initiative ergreifen: Sozialdienst der Klinik, Hausarzt, DRV-Servicetelefon (0800 1000 4800).
Stufe 4a – EMR (Erwerbsminderungsrente) parallel beantragen
Anspruch ab 6 Monate vor Krankengeld-Ende, weil das Verfahren oft 6 Monate dauert. Siehe separate Leitfaden „Erwerbsminderungsrente“. Knackpunkt: 36-aus-60-Regel (drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren) – Versicherungsverlauf bei der DRV vorab anfordern.
Stufe 4b – BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) parallel prüfen
Wer eine private BU hat, MUSS sie unabhängig von EMR melden – meist mit eigenen Fristen (Anzeigepflicht innerhalb weniger Wochen nach Beginn der Berufsunfähigkeit). EMR und BU schließen sich nicht aus, oft beides parallel laufen lassen. Police prüfen: Begriff „Berufsunfähigkeit“ ist vertraglich definiert, nicht identisch mit der EMR-Definition.
Grundlagen: § 3 EFZG (Lohnfortzahlung), § 44 SGB V (Krankengeld), § 48 SGB V (78-Wochen-Höchstdauer), § 51 SGB V (Mitwirkungspflicht), §§ 9, 10 SGB VI (Reha vor Rente), §§ 43, 240 SGB VI (Erwerbsminderungsrente). Krankengeld-Berechnung: 70 % vom Bruttoarbeitsentgelt, höchstens 90 % vom Netto, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Bei Mehrfachbeschäftigung wird das gesamte versicherungspflichtige Einkommen herangezogen.
Krankengeld: bei der eigenen Krankenkasse (gesetzliche Versicherung). EMR und Reha: Deutsche Rentenversicherung (drv.de, 0800 1000 4800). BU-Leistungen: beim eigenen privaten BU-Versicherer. Übergangs-Beratung: Sozialdienst der behandelnden Klinik (kostenfrei), Sozialverband VdK (Mitgliedschaft, übernimmt Verfahren bei Streit), Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). BMG-Online-Ratgeber zum Krankengeld unter bundesgesundheitsministerium.de/krankengeld.
Zum offiziellen FormularFolgekrankschreibung zu spät einreichen – auch ein Tag Lücke kann den Krankengeld-Anspruch unterbrechen. Folge-AU am LETZTEN regulären Krankheitstag ausstellen lassen, nicht später.
Reha-Aufforderung ignorieren – die Krankenkasse darf bei längerem Krankengeld-Bezug zur Reha auffordern (§ 51 SGB V); wer ohne triftigen Grund ablehnt oder nicht reagiert, verliert das Krankengeld.
EMR erst nach Krankengeld-Ende beantragen – das DRV-Verfahren dauert oft 6 Monate. Wer erst kurz vor Schluss einreicht, hat einen Einkommensloch zwischen Krankengeld-Ende und EMR-Bewilligung.
BU vergessen oder zu spät melden – viele BU-Verträge haben kurze Anzeigefristen. Die Police im Notfallordner haben und bei beginnender Berufsunfähigkeit sofort Versicherer informieren.
Annahme, BU schließt EMR aus – sind völlig getrennte Systeme. Wer in BU ist, sollte trotzdem EMR prüfen lassen; wer in EMR ist, BU ebenso.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder medizinische Beratung. Für verbindliche Entscheidungen konsultieren Sie bitte einen Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt.